Bundesverwaltungsgericht genehmigt Bau der Verbindungsbahn unter Auflagen in Hietzing
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Genehmigungen für die Verbindungsbahn bestätigt. Das Projekt darf unter Auflagen gebaut werden, die Beschwerden wurden abgewiesen. Aktualisiert am 22.