Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Genehmigungen für die Verbindungsbahn bestätigt. Das Projekt darf unter Auflagen gebaut werden, die Beschwerden wurden abgewiesen.
Aktualisiert am 22. Jänner um 18.31 Uhr
WIEN/HIETZING/MEIDLING. Am Donnerstag hat das BVwG nach langjährigen Verfahren entschieden, dass das Projekt „Attraktivierung Verbindungsbahn“ unter bestimmten Auflagen umgesetzt werden kann. Die gegen das Projekt erhobenen Beschwerden wurden abgewiesen. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die Genehmigung wurde zuvor von der Wiener Landesregierung sowie dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr 2022 erteilt. Dagegen gingen jedoch verschiedene Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen, ein Verein, ein Unternehmen sowie mehrere Privatpersonen juristisch vor.
Mehrere Verbesserungsaufträge
Wegen dieser Beschwerden ordnete das BVwG eine umfassende Nachprüfung an. In elf Fachbereichen wurden gerichtliche Sachverständigengutachten eingeholt, die unter anderem Verkehrsfragen sowie die Auswirkungen auf die Umwelt und die Anwohner untersuchten.
In insgesamt 17 Verhandlungsterminen wurden zudem die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden sowie die rechtliche Einstufung des Projekts als Hochleistungsstrecke und mögliche naturschutzfachliche Alternativen geprüft.
Im Verlauf des Verfahrens erteilte das Gericht mehrere Verbesserungsaufträge. Die Projektwerberin passte daraufhin das Vorhaben an und implementierte zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen. In seinem schriftlichen Erkenntnis bestätigte der Senat, dass diese Änderungen und die neu vorgeschriebenen Auflagen ausreichend sind, um Umweltauswirkungen zu vermeiden, zu vermindern oder auszugleichen.
Genehmigungen bestätigt
Die Auflagen umfassen den Schutz der Gesundheit, der Biodiversität, des Bodens, des Klimas sowie der Landschaft. Damit wurden die behördlichen Genehmigungen endgültig bestätigt und die Beschwerden abgewiesen.
Das BVwG betonte, dass die Entscheidung auf einer Reihe von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung basierte. Dabei wurde auch erörtert, wie die Auswirkungen auf bestehende Querungsmöglichkeiten, die mit dem Projekt einhergehen könnten, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, zu berücksichtigen sind. Daher wurde die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
ÖBB zu Zeitplan
Die ÖBB teilten in einer Aussendung mit, dass die Bauarbeiten nach derzeitiger Planung noch in diesem Jahr beginnen könnten. Erste vorbereitende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung sind bereits für Februar vorgesehen. Zudem planen die ÖBB eine mehrtägige Informationsveranstaltung für Anrainer und Interessierte, um über Projektziele, Zeitplan und Maßnahmen zu informieren.
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