Arbeitslosigkeit für Menschen mit Behinderung in Österreich steigt
Die Arbeitslosigkeitsquote von Menschen mit Behinderung ist 3,6-mal höher als der Gesamtdurchschnitt. Im Jänner 2026 stieg die Arbeitslosigkeit für Menschen mit Behinderung um 13,9 Prozent im Vergleich zu 2025, was 17.130 arbeitslos gemeldeten Personen entspricht – ein Anstieg von 2.000 im Vergleich zum Vorjahr. Jede vierte Person mit Behinderung ist zwischen 15 und 24 Jahren alt und weder in Ausbildung noch in Beschäftigung, wie aus den aktuellen Daten von Statistik Austria hervorgeht. Darüber berichtet Welt Stimme.
Besonders betroffen sind gehörlose Menschen, die mit strukturellen Hürden konfrontiert sind. In Österreich leben schätzungsweise 8.000 bis 10.000 gehörlose Personen, die barrierefrei in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) kommunizieren. Diese Arbeitslosenzahlen stammen aus Angaben des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB), der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria sowie des BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben.
“Strafzahlungen” wirken
Unternehmen sind verpflichtet, für jeweils 25 Angestellte eine begünstigte Person mit Behinderung einzustellen. Kommt dies nicht zustande, muss eine Ausgleichstaxe für jede nicht eingestellte Person gezahlt werden. Der Ausgleichstaxfonds (ATF) fungiert als zentrales Finanzierungsinstrument für die berufliche Inklusion. In Österreich werden über 210 NEBA-Projekte (Netzwerk Berufliche Assistenz) sowie Angebote des Sozialministeriumservice damit gefördert. Etwa 2.800 Fachkräfte begleiten jährlich rund 110.000 Teilnehmende auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit.
Der Bedarf an Unterstützung übersteigt jedoch die verfügbaren Mittel. Von 1. Jänner bis 31. August 2025 führte eine Arbeitsassistenz in 86 Prozent der Fälle zu einer Beschäftigungsaufnahme. Zudem wurden 85 Prozent der unterstützten Arbeitsverhältnisse langfristig gesichert.
Spezifische Angebote
Der Verein Witaf bietet im Rahmen seiner NEBA-Projekte zentrale Unterstützung für gehörlose und schwerhörige Menschen. Seit 1865 werden Gehörlose bei Fragen rund um Arbeit und Ausbildung sowie Terminvereinbarungen mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt. Darüber hinaus stehen Mitarbeitende bei der Arbeitsplatzadaptierung und arbeitsrechtlicher Beratung zur Seite. Österreich hat sich völkerrechtlich verpflichtet, Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, wie in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt.
Die Angebote für gehörlose Menschen müssen die Ansprüche auf barrierefreie Kommunikation erfüllen. Der ATF finanziert Instrumente, die diese barrierefreie Kommunikation ermöglichen.


