Staatsanwaltschaft Graz stellt Ermittlungen gegen Erwin Soravia ein
Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen gegen den Immobilienunternehmer Erwin Soravia und eine Steuerberaterin wegen des Verdachts auf schweren Betrug eingestellt. Es sei kein Anfangsverdacht erkennbar.
Die beiden Verdächtigen standen unter dem Verdacht, Anfang 2023 im Zusammenhang mit dem Projekt „Hospiz am Arlberg“ Investoren durch falsche Angaben über den Baufortschritt sowie das Verschweigen von Leistungs- und Darlehensverträgen getäuscht zu haben.
In einer von fünf Anzeigerinnen bei der Grazer Anklagebehörde eingebrachten Sachverhaltsdarstellung wurde ein Schaden in Höhe von 1,4 Millionen Euro behauptet. Soravia und der von ihm hinzugezogene Rechtsanwalt Lukas Kollmann wiesen jedoch darauf hin, dass Soravia und die Steuerberaterin erst Ende 2023 zu Geschäftsführern der Hospiz am Arlberg Holding GmbH bestellt worden seien. Darüber hinaus habe Soravia nicht an der Vertragsanbahnung oder Korrespondenz mit den Investoren teilgenommen.
Die Staatsanwaltschaft führte in ihrem Einstellungsbeschluss aus, dass die Angabe eines geplanten Fertigstellungsdatums für das Bauprojekt keinen Täuschungsvorsatz erkennen lasse. Im Investment-Memorandum seien die Investoren zudem auf die „ungewisse Lage“ hingewiesen worden.
Einordnung
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat Auswirkungen auf den Ruf von Soravia, der nun von den Betrugsvorwürfen entlastet ist. Dies könnte seinen Einfluss im Immobiliensektor stärken, während es für die betroffenen Investoren eine Fortsetzung rechtlicher Schritte gegen andere Beteiligte erfordert, um möglicherweise entstandene Verluste auszugleichen.


