Der burgenländische Landesrechnungshof hat in einer aktuellen Analyse festgestellt, dass die Genehmigung der Flächenwidmung für den Wirtschaftspark an der Schnellstraße S7 nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
RUDERSDORF. Nach einer Überprüfung aller Widmungsverfahren kommt der Landesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Widmung des Gewerbegebiets in Rudersdorf rechtswidrig erfolgt ist. Die Analyse kritisiert vor allem den mangelhaften Umweltbericht, der für die Genehmigung unverzichtbar ist.
Gesetzwidrige Umwelt-Genehmigung
Laut Rechnungshof erfüllt der vorgelegte Umweltbericht für das neue Gewerbegebiet in Rudersdorf nicht die gesetzlichen Vorgaben. Der Bericht hatte die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, jedoch fehlen darin eine auch nur annähernd adäquate Untersuchung vertretbarer Alternativen. „Ein solcher Bericht muss auch die möglichen Konsequenzen darstellen und Alternativen prüfen“, so die Analyse des Rechnungshofs.
Der vorgelegte Umweltbericht verweist auf eine Verschlechterung in den Bereichen „Land- und Forstwirtschaft“ sowie „Landschaftsbild“. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Minderung dieser Auswirkungen umfassen lediglich eine starke Durchgrünung des Areals.
Fehlende Alternativen
Das beauftragte Sachverständigenbüro bekräftigt, dass die Planer des Gewerbegebiets beabsichtigten, dieses direkt an dem geplanten S7-Knoten anzusiedeln, um eine Anbindung an ein leistungsfähiges Verkehrsnetz zu gewährleisten. Daher lasse der Umweltbericht keine Beschreibung oder Bewertung von praktikablen Alternativen vermissen. Die vorgebrachten Argumente, dass keine wesentlichen Umweltfolgen zu erwarten seien, weil das Gebiet durch die Schnellstraße ohnehin belastet sei, werden als unzureichend erachtet.
Der Rechnungshof weist darauf hin, dass solche Ausnahmen gemäß den zugrunde liegenden Gesetzen nicht vorgesehen sind. Er kritisiert die Genehmigung der Flächenwidmungsänderung durch das Land Burgenland als ein Versagen der Aufsicht.
Optionsverträge „nicht gesetzlich“
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Neuwidmung von Bauland. Diese sei nur erlaubt, wenn die Gemeinde geeignete mobilisierende Maßnahmen ergreift, welche nicht in Rudersdorf umgesetzt wurden. Der Rechnungshof stellt fest: „In Rudersdorf gab es keine Fristsetzung für die Widmung.“ Weitere mobilisierende Maßnahmen, wie privatwirtschaftliche Absprachen, wurden lediglich durch Optionsverträge zwischen der Wirtschaftsagentur und privaten Grundstückseigentümern unzureichend umgesetzt. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Land Burgenland als Aufsichtsbehörde hat versäumt, sowohl eine Fristsetzung als auch privatwirtschaftliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Eigentümern einzufordern. Damit hätte die Flächenwidmung in Rudersdorf nicht genehmigt werden dürfen, so der Bericht.
Kritik der Freiheitlichen
FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer sieht in dem Bericht einen eindeutigen Handlungsauftrag für die Landesregierung und spricht von einem „Aufsichtsversagen“. Die Genehmigung des Widmungsverfahrens in Rudersdorf, trotz mangelhafter Umweltberichte und ohne gesetzliche Mobilisierungsmaßnahmen, wird als „rechtsstaatlich bedenklich und politisch verantwortungslos“ kritisiert. Die Freiheitlichen fordern die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs sowie eine Rückbesinnung auf rechtsstaatliche Verfahren.
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