Erleichterungen für die Gastronomie: Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz
Die Novelle zum NÖ Veranstaltungsgesetz bringt Erleichterungen für die Gastronomie: Public Viewings sind künftig ohne zusätzliche Meldung bei der Gemeinde möglich. Darüber berichtet Welt Stimme.
BEZIRK GMÜND. Seit 2013 sind Public Viewings gemäß der Gewerbeordnung in gewerblichen Betrieben wie Gaststätten, Restaurants und Bars grundsätzlich genehmigungsfrei. Bisher mussten Public Viewings, da sie nicht ausdrücklich in der Betriebsanlagengenehmigung erwähnt sind, gesondert bei der Gemeinde gemeldet werden.
Mit der Novelle im Veranstaltungsgesetz wird diese bürokratische Hürde nun beseitigt. Künftig sind Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter Großveranstaltungen eindeutig im Gesetz verankert und erfordern keine zusätzliche Anmeldung mehr.


