Kritik an Regelungen für E-Oldtimer in Wien
Das Bundesministerium für Mobilität hat in Antwort auf die Kritik der Wirtschaftskammer Wien an der Rechtslage für „E-Oldtimer“ erklärt, dass die gewerbliche Personenbeförderung mit diesen Fahrzeugen künftig dem Gelegenheitsverkehrsrecht unterliegen könnte.
„E-Oldtimer“ sind insbesondere in Wien verbreitet und befördern Touristen zu bedeutenden Sehenswürdigkeiten. Die Wirtschaftskammer Wien (WK Wien) hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Fahrzeuge kritisiert und eine Schließung der Gesetzeslücke im Kraftfahrgesetz gefordert.
Laut WK Wien ist für das Fahren der Fahrzeuge, die maximal 10 km/h erreichen, kein Führerschein erforderlich, es genügt ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem wird bemängelt, dass keine Haftpflichtversicherung notwendig sei und eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille gelte. Daher fordert die WK Wien eine gesetzliche Anpassung.
Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen, weist darauf hin, dass jede Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen einer Konzession bedarf, die für die „E-Oldtimer“ derzeit nicht erforderlich ist, da deren Transport als freies Gewerbe gilt.
Das Bundesministerium für Mobilität betont, dass diese Fahrzeuge aufgrund der niedrigen Höchstgeschwindigkeit von den meisten Regelungen des Kraftfahrgesetzes ausgenommen sind. Die reguläre Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt auch für die Fahrer dieser Fahrzeuge, nicht die von der WK Wien angegebene Grenze.
Das BMIMI kündigt an, dass die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit diesen E-Oldtimern künftig dem Gelegenheitsverkehrsrecht unterliegen könnte. Dies würde bedeuten, dass entsprechende Anforderungen und Wettbewerbsbedingungen für Anbieter geschaffen würden, ohne die private Nutzung zu betreffen.
Einordnung
Eine gesetzliche Anpassung würde die Anforderungen an die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit E-Oldtimern erhöhen und damit einen einheitlichen Standard schaffen. Dies könnte sowohl die Sicherheit für Fahrgäste als auch faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter fördern.


