Neuverhandlung der Mietvorauszahlung für René Benko
Der Signa-Gründer René Benko muss sich am 22. und 23. September vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Anlass ist die Aufhebung eines Teilfreispruchs durch den Obersten Gerichtshof (OGH) im Verfahren wegen betrügerischer Krida, insbesondere hinsichtlich einer Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck.
Benko-Anwalt Norbert Wess bestätigte die Verhandlungstermine gegenüber der APA. Das Landesgericht hat noch keine offizielle Bestätigung veröffentlicht, verweist jedoch auf eine bevorstehende Presseinformation.
In einem früheren Verfahren wurde Benko in einem Teilaspekt freigesprochen, allerdings wegen einer gescheiterten 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Der OGH bestätigte den Schuldspruch und hob nun den Teilfreispruch auf, da er in der Mietvorauszahlung keinen Gegenwert für die Gläubiger sah. Das Landesgericht wird nun auch die Strafhöhe in diesem Kontext neu bewerten müssen.
Weiterer Prozess im Oktober wegen Betrugs
Im Oktober wird Benko vor dem Landesgericht einer weiteren Anklage gegenüberstehen, die Mitte Juni bekannt wurde. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Unternehmer vor, mit einer unwahren Garantie gegenüber der privatwirtschaftlichen Stiftung von Hans Peter Haselsteiner einen schweren Betrug begangen zu haben. Demnach soll Benko die Stiftung in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt haben.
Die WKStA argumentiert, dass Benko die Stiftung dazu verleitet hat, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro abzusehen, indem er eine falsche Garantieerklärung abgab. Zudem wird Benko vorgeworfen, ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen zu haben, um Gläubigerforderungen zu schmälern.
Strafmaß des ursprünglichen Urteils noch beim OGH
Ein weiteres Urteil gegen Benko, das im Dezember 2025 erging und eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten vorsieht, steht noch beim OGH zur Entscheidung. Hierbei handelt es sich um Uhren und Manschettenknöpfe im Wert von rund 100.000 Euro, die Benko angeblich vorenthalten hat. Rechtsmittel wurden sowohl von Benkos Verteidigung als auch von der WKStA eingelegt.
Einordnung
Die anstehenden Verhandlungen und Urteile könnten entscheidenden Einfluss auf Benkos laufende rechtliche Auseinandersetzungen haben. Die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Mietvorauszahlung und die Vorwürfe des schweren Betrugs festigen den rechtlichen Druck auf den Unternehmer, dessen Geschäftsaktivitäten bereits stark betroffen sind.


