Ab dem 1. Jänner 2026 unterliegen auch private Stellplätze, die gegen Entgelt für Übernachtungen in mobilen Unterkünften bereitgestellt werden, der Nächtigungstaxe. Diese Entscheidung des NÖ Landtags wird von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe positiv aufgenommen.
Niederösterreich. Zukünftig gelten alle entgeltlich bereitgestellten Flächen für mobile Unterkünfte wie Wohnmobile, Caravans oder Zelte als Gästeunterkünfte. „Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Gleichbehandlung. Seit Jahren setzten wir uns dafür ein, diese Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten Stellplätzen und genehmigten Campingplätzen zu beseitigen“, äußert Karl Heinz Kaiser, Sprecher der Campingplatzbetreiber in der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), in Bezug auf den Beschluss. „Unsere Campingplatzbetreiber investieren seit Jahren in Qualität, Sicherheit und touristische Infrastruktur – während private Anbieter bisher von der Nächtigungstaxe befreit waren. Mit der neuen Regelung entsteht endlich ein fairer Wettbewerb.“
Gemeinden und Tourismus profitieren
Die Novelle legt fest, dass jede entgeltlich bereitgestellte Fläche für mobile Unterkünfte als Gästeunterkunft gilt. Ab 1. Jänner 2026 ist somit auch bei diesen Übernachtungen die Nächtigungstaxe von den Gemeinden zu erheben. Neben der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen profitieren auch die Gemeinden und der gesamte Tourismussektor: Die zusätzlichen Einnahmen aus der Nächtigungstaxe fließen in regionale Tourismusprojekte und stärken die Weiterentwicklung Niederösterreichs als Camping-Destination.
„Das stärkt nicht nur die Gemeinden, sondern auch die gesamte Branche“, betont Kaiser und fügt hinzu: „Durch einheitliche Regelungen können wir gemeinsam mit der Niederösterreich Werbung, den Destinationen und den Betrieben ein attraktives, vielfältiges Campingangebot weiterentwickeln.“
Trend zu mobilen Unterkünften
Mit der Gesetzesnovelle reagiert das Land Niederösterreich auf den wachsenden Trend zu mobilen Unterkünften und der zunehmenden Nutzung privater Stellflächen außerhalb traditioneller Campingplätze. Das Gesetz definiert „mobile Unterkünfte“ als jede Struktur, die zur Beherbergung von Menschen konzipiert oder angepasst ist und beweglich ist. Darüber berichtet Welt Stimme.


