Im zweiten Prozess am Landesgericht Innsbruck wurde René Benko teilweise schuldig gesprochen. Der Schuldspruch bezieht sich auf die Uhren, was einen Schadenswert von unter 300.000 Euro ergibt. Hinsichtlich des Barbetrags von 120.000 Euro wurde er freigesprochen, das gleiche gilt für Natalie Benko. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Darüber berichtet Welt Stimme.
INNSBRUCK. In der Strafsache gegen René und Nathalie Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1, Abs 2 StGB stellte ein Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck fest, dass René Benko im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert und geschmälert hat. Konkret wird ihm vorgeworfen, zwei hochpreisige Uhren sowie vier Paar Manschettenknöpfe im Gesamtwert von rund 100.000 Euro durch Verstecken in einem Tresor bei Angehörigen beiseite geschafft zu haben. Hinsichtlich weiterer anklagegenständlicher Vermögenswerte (weitere Uhren und Bargeld in Höhe von 120.000 EUR) wurde er freigesprochen.
Der maßgebliche Schadenbetrag liegt unter der Qualifikationsgrenze des § 156 Abs 2 StGB (Schaden von über EUR 300.000,–). Daher wurde René Benko des Verbrechens der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1 StGB schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (mit einer Probezeit von 3 Jahren) sowie einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu jeweils 12 Euro verurteilt. Bei der Strafzumessung betrachtete der Schöffensenat die bisherige Unbescholtenheit als strafmildernd; da die Schadenshöhe weit unter der Qualifikationsgrenze liegt, wurde diese nicht als erschwerend gewertet.
Da weder von der Verteidigung noch von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Erklärung abgegeben wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. René Benko befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Nathalie Benko wurde vom Vorwurf, sie habe zu den ihrem Ehemann René Benko angelasteten Taten beigetragen, vollständig freigesprochen.
Der Prozess
Im Anklagevortrag fasste der zuständige Oberstaatsanwalt der WKStA die Vorwürfe zusammen: Benko soll insgesamt elf Herrenarmbanduhren und weitere Gegenstände dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen haben. Nathalie Benko habe die Anschaffung des Tresors organisiert und somit Beihilfe geleistet. Ein ehemaliger Mitarbeiter hinterließ den Hinweis auf den Tresor bei Verwandten, wo bei einer Hausdurchsuchung genau diese gesuchten Uhren gefunden wurden. Der Staatsanwalt erklärte, dass der Hauptwohnsitz der Familie Benko einer der bestabgesicherten Orte Österreichs sei, sodass die Lagerung der Wertgegenstände bei Verwandten als erstaunlich gilt.
„Nathalie Benko soll die Anschaffung des Tresors organisiert haben, das ergibt sich aus Chats. Am 6. März 2024, dem Tag, an dem Benko Insolvenz anmeldete, fand ein gemeinsames Mittagessen mit den Verwandten statt, am 11. März wurde der Tresor geliefert. Nathalie Benko kommunizierte mit ihren Verwandten über die Aufstellung des Tresors, eine Minute später hatte sie mit ihrem Mann telefoniert“, so der Staatsanwalt.
Für die Staatsanwaltschaft lassen diese Fakten nur den Schluss zu, dass niemand von dem Tresor und den Vermögenswerten wissen sollte. René Benkos Anwalt Norbert Wess kritisierte die WKStA: Die Anklage sei vereinfacht und fehlerhaft, schlicht „Hokuspokus“. Wess erklärte: „Benko hatte 16 Uhren in seiner Sammlung. In einem emotionalen Moment wählte er vier aus, die er seinen Söhnen geben wollte. Dass man sich eine geschenkte Uhr selbst wieder anlegt, kommt in einem Familienverbund vor, auch wenn sich das ein Staatsanwalt vielleicht nicht vorstellen kann“, betonte der Anwalt und forderte einen Freispruch. Auch der Anwalt von Natalie Benko, Michael Hohenauer, betonte, dass die Anklage an vielen Stellen mangelhaft sei.
René Benko und Natalie Benko bekennen sich nicht schuldig und beantworten keine weiteren Fragen.
Zeugenaussagen
Als erster Zeuge wurde ein Angehöriger aufgerufen, in dessen Haus der Tresor aufgestellt wurde. Anschließend folgte Andreas Grabenweger, der als Insolvenzverwalter in René Benkos persönlichem Insolvenzverfahren fungiert. Er sprach von der Überraschung, dass im Vermögensverzeichnis 0 Euro Bargeld angegeben war. Die Verhandlung endete mit der Zeugenaussage eines ehemaligen Managers von Signa.
Schlussplädoyers
Die Verlesung der Schlussplädoyers dauerte rund 70 Minuten. Um 15 Uhr begann die Staatsanwältin mit ihrem Plädoyer, in dem sie abschließend erklärte, dass „René und Nathalie Benko schuldig gesprochen werden sollten“. Die Anwälte der Angeklagten beantragten Freisprüche. Die Angeklagten schlossen sich den Ausführungen ihrer Anwälte an und verzichteten auf eigene Schlussworte. Um 15:53 Uhr begannen die Beratungen des Senats, das Urteil wurde gegen 17 Uhr erwartet.
Das Urteil
Um 17:08 Uhr traten die Vorsitzende des Richtersenats und die Schöffen in den Saal und verkündeten das Urteil. René Benko wurde teilweise schuldig gesprochen und erhält eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, bedingt nachgesehen, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 12 Euro. Der Schuldspruch bezieht sich auf die Uhren; hinsichtlich der 120.000 Euro in bar wurde er freigesprochen. Natalie Benko wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 war gegen das erste Urteil im Prozess von René Benko, das 24 Monate vorgesehen hatte, beim Obersten Gerichtshof Einspruch erhoben worden.


