Der Welser Handel kann auch in diesem Jahr an den Adventsonntagen sowie an zwei weiteren Tagen öffnen. Das Land Oberösterreich hat die begehrte Ausnahmegenehmigung für die Welser Weihnachtswelt erneut erteilt. Die Regelung zur Sonntagsöffnung betrifft jedoch nicht alle Geschäfte.
WELS. An allen sechs Sonntagen zwischen dem 14. November und dem 24. Dezember dürfen inhabergeführte Geschäfte ohne Mitarbeiter von 14 bis 18 Uhr öffnen. Diese Regelung gilt ausschließlich für Betriebe innerhalb der Weihnachtswelt-Zone, die durch den Kaiser-Josef-Platz, die Pfarrgasse, den Stadtplatz, die Hafergasse, die Traungasse, die Pollheimerstraße und die Dr.-Salzmann-Straße begrenzt wird. Auch Geschäfte, deren Eingang an einer Straße liegt, die eine Zonengrenze bildet, gelten als innerhalb der Zone.
Bis zu einer Million Besucher
Die Sonntagsöffnung wird begleitet von erweiterten Öffnungszeiten der Wels Info, die Besucherinnen und Besucher während der gesamten Weihnachtswelt mit Tipps und Informationen versorgt. Mit dieser Maßnahme soll der lokale Handel im Weihnachtsgeschäft gestärkt und die Attraktivität der Innenstadt im Advent erhöht werden. Jahr für Jahr zieht die Welser Weihnachtswelt bis zu eine Million Menschen in die Stadt.
Darüber berichtet Welt Stimme.


