Wienwert-Prozess beginnt: Hauptangeklagter gesteht fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

Jänner 19, 2026 17:27
Wienwert-Prozess beginnt: Hauptangeklagter gesteht fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

Am 19. Jänner 2025 begann der Prozess rund um die Causa Wienwert, der aufgrund der Vielzahl an Angeklagten – elf Personen und drei Verbände – sowie des umfangreichen Ermittlungsakts noch am Montag lediglich die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie teilweise die der Anwälte umfasste.

WIEN. Am Montag richtete sich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Landesgericht für Strafsachen Wien. Der Prozess über die pleitegegangene Immobiliengruppe Wienwert, der nach mehr als acht Jahren Ermittlungen startet, weist schwere Betrugsvorwürfe, Millionenverluste und prominente Angeklagte auf. Der ehemalige Vorstand und Hauptangeklagte Stefan Gruze gestand die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, wies jedoch die zentralen Betrugsvorwürfe zurück, wie sein Anwalt Norbert Wess in einer Aussendung bekanntgab. Darüber berichtet Welt Stimme.

Stabilität vorgetäuscht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt gegen die Führung von Wienwert den Vorwurf, die wirtschaftliche Situation verschleiert und Anleger getäuscht zu haben. Trotz finanzieller Schwierigkeiten seien neue Projekte initiiert worden, um eine Stabilität vorzutäuschen.

Zusätzlich zu den Hauptangeklagten stehen auch bedeutende politische Persönlichkeiten vor Gericht. Dem Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) werden Vergehen wie Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit vorgeworfen, während der ehemalige Stadtrat Karl Mahrer (ÖVP) und seine Ehefrau wegen des Beitrags zur Untreue angeklagt sind.

Wienwert als „Blendwert“

Die Plädoyers der Klägerin zogen sich am Montagmorgen über zwei Stunden. Der Anklage zufolge sei über Jahre hinweg ein System etabliert worden, das gezielt darauf abzielte, Investoren zu täuschen und erhebliche finanzielle Schäden zu verursachen.

Als Hauptangeklagte gelten neben Stefan Gruze auch seine Vorgänger Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer. Ihnen werden schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Untreue, betrügerische Krida und Bilanzfälschung vorgeworfen. Laut WKStA sei Wienwert über den gesamten Tatzeitraum hinweg als „Blendwert“ wahrgenommen worden.

Drei Phasen

Zur zeitlichen Einordnung gliederte die Klägerin die Anklage in drei Phasen. Die erste Phase begann 2012 unter Bakirzoglu und Sedelmayer, die keine einschlägige betriebswirtschaftliche Ausbildung vorweisen konnten. Nach etwa fünf Jahren war das Unternehmen zahlungsunfähig.

In der zweiten Phase übernahm Stefan Gruze 2016 den Vorstand, obwohl ihm die prekäre wirtschaftliche Lage bekannt war. Laut Anklage gab es dennoch neue Anleihen und die Gründung einer weiteren Wienwert-Gesellschaft, die bald ebenfalls insolvent wurde. Insgesamt schädigten Gruze und seine Vorgänger über 1.800 Anleger um circa 41 Millionen Euro.

Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung und kritisierte das von der Staatsanwaltschaft herangezogene Gutachten als unzureichend. Gruze, der den Vorstand nur kurzzeitig führte, sei als Hauptangeklagter nicht gerechtfertigt. Dennoch räumte er ein, wirtschaftlich riskant gehandelt zu haben, während auch die Verteidiger seiner Vorgänger die Qualität des Gutachtens in Frage stellten.

Rolle von Mahrer und Nevrivy

In der dritten Phase rückten Karl Mahrer und Ernst Nevrivy immer mehr in den Fokus. Im Juni 2017 habe man vereinbart, dass die PR-Firma von Mahrers Ehefrau monatlich 12.000 Euro von der Wienwert Holding erhalten solle, und dies „ohne Gegenleistung“. Insgesamt wurden 84.000 Euro als Marketingausgaben verbucht, obwohl keine nachweisbaren PR-Leistungen erbracht wurden.

Nevrivys Beschuldigung umfasst zudem den Vorwurf, vertrauliche Informationen über einen geplanten Standort für die Erweiterung einer Remise der Wiener Linien verraten zu haben, was zu einem Schaden von 850.000 Euro für das städtische Verkehrsunternehmen führte. Die Klägerin argumentiert, dass „eine Hand bekanntlich die andere wäscht“, was durch Geschenke an Nevrivy suggeriert werden sollte. Nevrivys Anwalt, Volkert Sackmann, wies alle Vorwürfe zurück und erklärte, dass sein Mandant sich nicht schuldig bekennen werde. Die Pläne für die Wiener Linien seien bereits zuvor öffentlich bekannt gewesen.

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