Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier eingeleitet, während sie bereits gegen den Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger wegen Verdachts auf Verhetzung ermittelt. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität Ranzmaiers wurde durch den Nationalrat gestellt, wie Sprecher Hansjörg Mayr gegenüber der APA bestätigte.
Die Ermittlungen gegen Abwerzger betreffen ein kontroverses Social-Media-Video, das als rassistisch eingestuft wurde. Er soll in einem Posting mit einer Pappkrone eines Fast-Food-Unternehmens auf das „Burger King guy on plane“-Video von 2021 angespielt haben, welches in rechtsextremen Kreisen zu Gewalt gegen schwarze Menschen führte. Die Tiroler FPÖ verteidigt das Video, indem sie betont, dass es die Abschiebung illegaler Migranten auf humorvolle Weise thematisiere und die programmatische Ausrichtung der Partei zu Migration reflektiere.
FPÖ sieht sich als Opfer einer Medienkampagne
Abwerzger wies die Rassismusvorwürfe zurück und betonte, dass er mit dem fraglichen Video nicht vertraut gewesen sei. Er kritisierte die Verbindung zwischen den Videos und den rassistischen Übergriffen als „weit hergeholt“ und sieht in der Berichterstattung eine „Kampagne“ gegen ihn und die FPÖ. Abwerzger, der seit 2013 Landesparteichef ist, hat dem Antrag auf Aufhebung seiner Immunität zugestimmt und äußerte volles Vertrauen in die Justiz.
Die SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS haben scharfe Angriffe auf Abwerzger und die FPÖ gestartet. Auch Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) kritisierte die Situation. Zudem wurden weitere Videos mit Abwerzger, die Anspielungen auf rechtsextreme Verschwörungstheorien enthalten sollen, unter Druck der Öffentlichkeit gelöscht.
FPÖ-Kritik an Staatsanwaltschaft
Die Bundes-FPÖ hat den Antrag der Staatsanwaltschaft, Ranzmaier auszuliefern, kritisiert. Norbert Nemeth, stellvertretender Klubobmann und Immunitätssprecher der FPÖ, bezeichnete die Situation als „skurril“ und merkte an, dass die Interpretation des Verhetzungsparagrafen besorgniserregende Züge annehme. Er verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien, das eine weite Auslegung des Verhetzungsdelikts ausgeschlossen habe. Nemeth warnte davor, das Tragen einer Krone eines Fastfood-Unternehmens zu kriminalisieren.


