Im Rahmen einer gezielten Schwerpunktaktion hat die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung Almhüttenbetriebe in Tirol und Vorarlberg überprüft. In insgesamt 32 Betrieben wurden 128 Beschäftigte kontrolliert. Die Höhe der zu erwartenden Strafen beläuft sich insgesamt auf rund 100.000 Euro. Darüber berichtet Welt Stimme.
INNSBRUCK. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie steuerliche Pflichten. Die Ergebnisse sind besorgniserregend: In 41 Fällen wurden Übertretungen festgestellt, die nun an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden. Die zu erwartenden Geldbußen summieren sich auf etwa 100.000 Euro.
Nicht korrekt gemeldeten Beschäftigten
Besonders alarmierend ist die Entdeckung einer hohen Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 25 Fällen entsprach die Meldung nicht den gesetzlichen Vorgaben, was bedeutet, dass rund jeder fünfte kontrollierte Beschäftigte nicht korrekt registriert war. Zudem fehlten in 14 Betrieben die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, sodass fast jedes zweite Unternehmen keine ordnungsgemäßen Nachweise vorlegen konnte.
Finanzminister Markus Marterbauer unterstreicht die Wichtigkeit solcher Schwerpunktaktionen: „Null Toleranz bei Betrugsbekämpfung gilt überall – in der Stadt und am Land, am Berg und im Tal. Steuerbetrug zu bekämpfen ist eine Frage der Gerechtigkeit und im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
Verstöße und Steuerprüfungen
Neben den Verstöße gegen sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen gab es auch eine Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie eine wegen unbefugter Gewerbeausübung. Darüber hinaus traten steuerliche Mängel zu Tage: Drei Almhütten stellten keine Belege aus, und in einem Fall fehlte sogar eine Registrierkasse. Dieser Betrieb wurde an das Finanzamt zur weiteren Prüfung gemeldet.
Luxusauto löst Steuerverfahren aus
Ebenfalls ins Auge fiel den Beamten ein hochpreisiger Pkw eines Hüttenwirtes mit ausländischem Kennzeichen. Dies führt zu Nachforderungen bezüglich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie zur Kraftfahrzeugsteuer.


