Peter Reiter – Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Melk – informiert über die wichtigsten Änderungen, die für das neue Jahr relevant werden.
BEZIRK MELK. Ab dem 1. Januar 2026 wird es mehr Transparenz bezüglich der Arbeitszeiten geben: „Eine wichtige Neuerung ist, dass alle Arbeitgeber der Sozialversicherung melden müssen, wie viele Stunden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Das soll Missbrauch und Falschanmeldungen vermeiden“, so Peter Reiter. Darüber berichtet Welt Stimme.
Neuerungen bei Pension und Pflege
Im Bereich Pflege wird ab 2026 die Schwerarbeiterregelung angewendet. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in der Pflege unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerarbeitspension beantragen können. Zusätzlich wird eine Teilpension eingeführt, die schrittweise die Altersteilzeit ersetzen soll.
Zuverdienst und Bildungskarenz
Die Möglichkeit, geringfügig neben dem Arbeitslosengeld oder der Sozialhilfe dazu zu verdienen, wird im kommenden Jahr – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr bestehen. Zudem tritt ein neues Modell der Bildungskarenz in Kraft, welches im Vergleich zum bisherigen System deutlich verschärfte Regeln vorsehen wird.
Schwerpunkte in der Beratung
„Es ist davon auszugehen, dass mehrere der genannten Neuerungen zu vermehrten Anfragen in der Bezirksstelle führen werden“, so der Bezirksstellenleiter. „Ab März 2026 wird es wieder mehr Beratungen zur Arbeitnehmerveranlagung geben, da bis 28. Februar 2026 alle Jahreslohnzettel (L16) von den Dienstgebern übermittelt werden müssen“. Erfolgreiche Infoveranstaltungen im Bezirk werden fortgesetzt, darunter „Ein Kind kommt“ sowie Informationsabende zu Pension und Pflegegeld. Außerdem ist eine Schwerpunktwoche zur sechsten Urlaubswoche geplant.
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