Kurz vor dem Auslaufen der Bildungskarenz kam es 2025 zu einem verstärkten Andrang auf die Förderung. Der Bund zahlte deutlich mehr aus als ursprünglich budgetiert, obwohl die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher insgesamt zurückging. Darüber berichtet Welt Stimme.
ÖSTERREICH. Im Jahr 2025 hat die Bildungskarenz den Staat mehr kosten als geplant. Laut vorläufigem Bericht wurden ohne Sozialversicherungsanteile insgesamt 376,3 Millionen Euro für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit aufgewendet. Damit liegen die Ausgaben rund 102 Millionen Euro über dem ursprünglich vom Finanzministerium eingeplanten Budget.
Ein wesentlicher Faktor für diese Überschreitung ist der erhöhte Andrang von Anträgen vor dem angekündigten Ende der Maßnahme. Aus dem Arbeitsministerium wurde mitgeteilt: „Während des ersten Quartals des Jahres 2025 (samt Übergangsphase) hat es sicherlich gewisse vorgezogene Abschlüsse von Bildungskarenzvereinbarungen gegeben, verbunden mit Bezügen von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld.“ Dies hängt auch mit der breiten öffentlichen Diskussion über die Zukunft der Bildungskarenz zusammen.
Weniger Bezieher, geringere Gesamtausgaben
Trotz der Budgetüberschreitung ist die Anzahl der Leistungsbezieher zurückgegangen. Nach vorläufigen Zahlen erhielten im Jahr 2025 insgesamt 45.942 Personen zumindest einen Tag Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, im Vergleich zu 65.149 im Vorjahr. Auch die Gesamtausgaben sind im Jahresvergleich gesunken: 2024 lagen die Kosten – ohne Sozialversicherung – bei rund 440 Millionen Euro, während sie 2025 auf etwa 376 Millionen Euro zurückgingen. Zum Jahresende 2025 bezogen rund 12.100 Personen entsprechende Leistungen, während es im Jänner 2026 vorläufig etwa 10.600 waren, was Übergangsfälle betrifft.
Bildungskarenz abgeschafft, Nachfolgemodell startet
Die Bildungskarenz wurde im Jahr zuvor aufgrund der angespannten Haushaltslage beendet. Politiker der Regierungsparteien argumentierten, das Modell sei teilweise zweckentfremdet worden und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete im April 2025 das alte System als „nicht mehr zeitgemäß“ und stellte fest, dass vieles „in Schieflage geraten“ sei.
Mit der „Weiterbildungszeit“ wird 2026 ein neues Fördersystem eingeführt, für das im Budget 150 Millionen Euro vorgesehen sind. Anträge sollen voraussichtlich ab dem 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden können.
Die neue Regelung richtet sich stärker an Personen mit einer niedrigen formalen Qualifikation. Die Zugangsvoraussetzungen sind verschärft worden: Ein unmittelbarer Anschluss an die Elternkarenz ist nicht mehr möglich, zudem muss die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden – bei Betreuungspflichten mindestens 16 Stunden – umfassen. Für Personen mit einem Masterabschluss gelten zusätzliche Anforderungen, wie eine minimale Beschäftigungsdauer von vier Jahren in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Grundsätzlich ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von zwölf Monaten bei dem aktuellen Arbeitgeber erforderlich, während bei Saisonbetrieben drei Monate ausreichen.
Was noch neu ist
Eine weitere Neuerung ist die verpflichtende Beteiligung der Unternehmen: Liegt das Einkommen über 3.225 Euro, müssen die Arbeitgeber künftig 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe tragen.
Seit Anfang 2026 gelten zudem striktere Regeln für den Zuverdienst bei Arbeitslosen. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dürfen nur in Ausnahmefällen durch Nebeneinkünfte ergänzt werden. Verstöße können den Verlust von Leistungen zur Folge haben. Eine abschließende Bewertung durch das AMS sei aufgrund der Übergangsphase bis Ende Jänner noch nicht möglich.


