Die Wahlkommission von St. Petersburg hat die Staatsanwaltschaft um eine Prüfung eines 30-sekündigen Wahlkampfspots der Jabloko-Kandidatin Olga Jurkewitsch ersucht. Jurkewitsch kandidiert im Einpersonenwahlkreis Nummer 215 für die Staatsduma. Nach Angaben der Kommission könnten in dem Video Verstöße gegen das Wahlrecht vorliegen. Bis zum Abschluss der Prüfung soll der Spot nicht in den Medien ausgestrahlt werden. Über eine mögliche Klage oder eine Aberkennung der Registrierung ist bislang nicht entschieden.
Die Kommission leitete die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter, nachdem ihre Vertreter in dem Werbematerial mögliche Gesetzesverstöße festgestellt hatten. Der Vorgang betrifft damit einen Kandidaten, der trotz der Annullierung der föderalen Liste von Jabloko weiterhin in einem Einzelwahlkreis antritt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun bei den zuständigen Behörden.
Streit um Jabloko-Liste
Der Fall reiht sich in die Auseinandersetzungen um die Teilnahme von Jabloko an den Wahlen zur Staatsduma ein. Der Oberste Gerichtshof Russlands gab am 10. August der Klage der kremlnahen Partei Rodina statt und annullierte die Registrierung der föderalen Jabloko-Liste. Eine Berufungsinstanz bestätigte diese Entscheidung am 17. August. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
Für Jabloko-Kandidaten, die gleichzeitig in Einpersonenwahlkreisen antraten, veränderte sich die Ausgangslage. Ein Teil von ihnen entschied sich, den Wahlkampf fortzusetzen. Die Kampagnen sollten stärker auf die Namen der Kandidaten und auf lokale Themen ausgerichtet werden, nachdem das Parteienkürzel auf dem Stimmzettel für die föderale Liste weggefallen war.
Nach den vorliegenden Angaben gingen regionale Wahlkommissionen und lokale Gerichte anschließend auch gegen einzelne dieser Kandidaten vor. Registrierungen von Jabloko-Bewerbern wurden in verschiedenen Regionen aufgehoben. Als Begründungen wurden unter anderem der Besitz ausländischer Wertpapiere sowie formale Beanstandungen von Wahlkampfmaterialien genannt. Die Partei und ihre Kandidaten sehen sich damit nicht nur mit dem Verlust der föderalen Liste, sondern auch mit Verfahren auf Ebene der Einzelwahlkreise konfrontiert.
Die Vorgänge werden im Umfeld der Partei als koordinierter Druck auf die verbliebenen Kandidaturen bewertet. Jabloko gilt als eine der wenigen russischen Parteien mit ausdrücklich gegen den Krieg gerichteten Positionen. Die verfügbaren Angaben belegen einzelne Entscheidungen und Prüfverfahren in mehreren Regionen; eine abschließende rechtliche Bewertung der jeweiligen Fälle steht nicht in allen Verfahren fest.
Weitere Beanstandung in Nowgorod
Auch in der Region Nowgorod wurden Wahlkampfmaterialien von Jabloko beanstandet. Der Staatsanwalt Alexander Perebejnos sprach eine Verwarnung gegen die Vorsitzende des regionalen Parteiverbands, Anna Tscherepanowa, und gegen den Kandidaten Wiktor Schaliakin aus. Anlass war ein Wahlkampfvideo der Partei, das im Fernsehen und im Radio ausgestrahlt worden war.
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Video und der dazugehörigen Tonaufnahme Anzeichen für soziale Feindschaft, eine „Diskreditierung der Streitkräfte der Russischen Föderation“ sowie die Verbreitung unzuverlässiger Informationen. Nach der Verwarnung wurde die Ausstrahlung der Materialien in den betroffenen Fernseh- und Radioprogrammen eingestellt.
Damit steht neben der Registrierung von Kandidaten auch die Verbreitung ihrer Wahlwerbung im Mittelpunkt der laufenden Verfahren. In St. Petersburg beschränkt sich der aktuelle Schritt zunächst auf die Weiterleitung des Jurkewitsch-Spots an die Staatsanwaltschaft. Ob daraus ein Gerichtsverfahren entsteht und ob die Kandidatin ihren Wahlkampf im Wahlkreis 215 fortsetzen kann, ist nach den vorliegenden Informationen offen.
Die Fälle betreffen eine Partei, deren föderale Liste nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht an der Wahl teilnehmen darf, während einzelne Bewerber weiterhin in Einpersonenwahlkreisen antreten. Die Prüfung weiterer Wahlkampfmaterialien und die Entscheidungen regionaler Behörden bestimmen damit vorerst die Bedingungen, unter denen Jabloko-Kandidaten ihre Positionen den Wählern vermitteln können. Der 30-sekündige Spot von Olga Jurkewitsch bleibt bis auf Weiteres aus der Medienausstrahlung ausgeschlossen, wie der Bericht über das Verfahren der Petersburger Wahlkommission festhält.


