Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht in Österreich die Einführung einer neuen Sonderform der AHS für Hochbegabte vor. Die „Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte“ soll laut Entwurf ab Herbst 2027 angeboten werden.
Derzeit gibt es an AHS bereits Sonderformen für Berufstätige, als (Real-)Gymnasium mit Musik-, Sport- oder Englisch-Schwerpunkt sowie als Werkschulheim, in dem Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Beruf erlernen.
Der Entwurf befindet sich bis 4. November in Begutachtung. In einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung ist bis 2030 von vier AHS für Hochbegabte die Rede.
Die neue Sonderform soll nur als einzelne Klassen an bereits bestehenden Standorten geführt werden. Das Curriculum müsse so gestaltet sein, dass am Ende die Reifeprüfung eines Gymnasiums oder Realgymnasiums abgelegt werden kann.
Schülerinnen und Schüler, die in der Sonderform nicht bleiben können oder wollen, sollen in ihre gewohnte Schule in eine reguläre Klasse wechseln können. Eine Wiederholung einer Klasse in der Sonderform ist grundsätzlich nicht vorgesehen; Ausnahmen sollen bei Krankheit, Unfall und höherer Gewalt gelten.
Für die Aufnahme ist ein vorgelagertes Aufnahmeverfahren vorgesehen. Laut Erläuterungen soll es aus einem standardisierten Intelligenztest, einem Kennenlerngespräch und Gruppenübungen bestehen und auch Motivation sowie Arbeitsverhalten erfassen.
Die Standorte sollen ihre Angebote zudem stärker auf die Förderung von Talenten ausrichten können. Vorgesehen sind unter anderem eine Vorverlegung von Inhalten oder Abschlüssen, eine Erweiterung des Lehrplans, das Belegen von Universitätskursen während der Schulzeit, die Anpassung von Unterrichtsinhalten sowie Coaching und Mentoring.
Einzelne Elemente aus bisherigen Schulversuchen sollen künftig an allen Schulen nutzbar werden, darunter die selbstständige Bearbeitung von Aufgaben. Modelle wie der „Flipped Classroom“ sollen allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Ab der 10. Schulstufe sollen Mittel- und Oberstufen an längere Projekte geknüpfte Anwesenheitsregelungen flexibler gestalten dürfen.


