Bundesstaatsanwaltschaft: Bedenken über politische Einflussnahme durch geplante Reformen

August 6, 2025 14:45
Bundesstaatsanwaltschaft: Bedenken über politische Einflussnahme durch geplante Reformen

Bundesanwaltschaft: Kritik an geplanter Reform und politischem Einfluss

Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Bundesanwaltschaft stehen im Fokus scharfer Kritik, da sie den Anschein politischer Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen verstärken könnten. Dies ist das Ergebnis eines Schreibens der Bundesanwaltschaft, das die Bedenken gegenüber dem Ministerratsbeschluss deutlich macht.

Die zentrale Kritik betrifft die geplante Wahl der Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft durch den Nationalrat. Diese Maßnahme könnte den Eindruck erwecken, dass politische Parteien Einfluss auf die Ernennung und damit auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nehmen. „Das würde die Anscheinsproblematik nicht beseitigen, sondern verschärfen“, heißt es in dem Dokument. Anstatt eine unabhängige Kontrolle zu gewährleisten, besteht die Gefahr, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Frage gestellt wird. Die zuständigen Vertreter fordern daher die Schaffung eines Personalsenates und ein Vorschlagsrecht der Bundesregierung an den Bundespräsidenten.

Ebenfalls kritisiert wird die vage Formulierung bezüglich der parlamentarischen Kontrolle über die Staatsanwaltschaft. Die Richter und Staatsanwälte begrüßen zwar, dass eine „begleitende Kontrolle laufender Ermittlungen nicht vorgesehen“ ist, jedoch befürchten sie, dass punktuelle parlamentarische Kontrollmöglichkeiten die Unabhängigkeit der Ermittlungen gefährden könnten. „Die Entscheidung über Strafverfolgung oder Nichtverfolgung sollte allein bei der Staatsanwaltschaft liegen und nicht bei der Exekutive oder Legislative“, wird betont.

Die Staatsanwaltschaften sprechen sich zudem für eine Einzelspitze statt eines Dreierkollegiums aus, da letzteres als „unpraktikabel“ gilt. Es bestehen Zweifel daran, dass die Mitglieder eines Dreierkollegiums in der Lage sind, komplexe rechtliche Fragen in der geforderten Qualität zu prüfen. Auch die Verantwortlichkeiten des Kollegiums werden als problematisch bewertet, da eine doppelte Zuständigkeit gegenüber dem Verfassungsgerichtshof vermieden werden sollte.

Eine weitere wesentliche Kritik bezieht sich auf die Dauer der Bestellung der Mitglieder des Dreierkollegiums, die auf nur sechs Jahre festgelegt ist. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass die Politik die Zusammensetzung gezielt steuern kann. „Eine von sachfremder Einflussnahme freie Amtsführung wird maßgeblich durch unbefristete Ernennungen gewährleistet“, lautet eine der Forderungen.

Abschließend äußert FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan, dass die Kritik der Standesvertretungen eine „schallende Ohrfeige für die Verlierer-Koalition“ darstellt. Er sieht in den Plänen keinen Fortschritt im Sinne des Rechtsstaates, sondern einen Rückbau der Justiz nach dem Willen der Regierungsparteien.

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