Das Urteil erfolgte in Abwesenheit des Angeklagten, der wegen Krankheit nicht erscheinen konnte.
BEZIRK ZWETTL. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen einen 51-jährigen Tschechen Anklage wegen Hausfriedensbruchs. Er soll im März 2025 am Arbeitsplatz seiner Ex-Frau, von der er seit zwei Jahren geschieden ist, aufgetaucht sein und nach ihr gefragt haben. Die Kolleginnen informierten die 53-Jährige über seinen Besuch, da sie wussten, dass der Tscheche sie trotz der Trennung wiederholt belästigte. Darüber berichtet Welt Stimme.
Namensschild entfernt
In Reaktion auf die Belästigungen versteckte die Ex-Gattin ihren Pkw und entfernte sogar ihr Namensschild von der Wohnanlage. Trotzdem stand der Tscheche kurze Zeit später vor der Wohnungstür und klopfte. Die Frau und ihr neuer Freund entschieden sich, nicht zu reagieren und öffneten die Tür nicht.
Zurückgekehrt
Nach dem ersten Versuch verließ der Tscheche die Wohnung, kehrte jedoch am Abend zurück. Dieses Mal brannte Licht in der Wohnung, und er klopfte zunächst, riss dann an der Klinke und begann schließlich, gegen die Tür zu treten.
Türstock beschädigt
Die Wucht der Tritte war so stark, dass die Tür fast aus den Angeln gerissen wurde und der Türstock beschädigt wurde. In Panik rief das Paar eine Nachbarin, die daraufhin die Polizei verständigte.
Die 52-Jährige sagte vor Gericht aus, dass sie während der Ehe Opfer von Gewalt gewesen sei. Ihr Ex-Mann habe ihr wiederholt mit dem Umbringen gedroht. Auch nach der Scheidung verfolgte er sie ständig und versuchte, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Sie habe große Angst gehabt, dass er in die Wohnung gelangen und ihr sowie ihrem neuen Partner etwas antun könnte. Die Richterin verhängte gegen den Tschechen, der in einem Schreiben sein Einverständnis zur Verhandlung in Abwesenheit erklärte, eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung und erteilte ihm ein umfassendes Kontaktverbot zu seiner Ex-Frau. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. -Kurt Berger


