Die Arbeiterkammer Steiermark hat ihre Bilanz vorgestellt: Im vergangenen Jahr erhielten täglich rund 1.220 Mitglieder Beratung. Insgesamt wurden durch gerichtliches oder außergerichtliches Einschreiten 102 Millionen Euro erwirkt.
STEIERMARK. Bei Fragen zu Themen wie Arbeitsrecht, Sozialrecht, Insolvenzen, Konsumentenschutz und Steuern standen die Expertinnen und Experten der steirischen Arbeiterkammer im letzten Jahr für insgesamt 304.000 Beratungen zur Verfügung, was durchschnittlich etwa 1.220 Beratungen pro Tag ergibt. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die Fachleute haben in zahlreichen Fällen erfolgreich Gelder für die Mitglieder der Arbeiterkammer zurückgeholt. Insgesamt wurde eine Summe von 102 Millionen Euro erzielt. „Geld, das sonst verloren gewesen wäre“, betont der Direktor der Arbeiterkammer, Johann Scheuch. „Es geht nicht nur um Information und Schutz, es geht auch darum, dass die Beschäftigten die ihnen rechtlich zustehenden Ansprüche erhalten“, fügt AK-Präsident Josef Pesserl hinzu.
AK-Bilanz im Detail
- Arbeitsrecht: Es wurden 19,4 Millionen Euro erstritten, wobei die häufigsten Streitgründe ausstehenden Löhnen und Gehältern entsprachen. Besonders betroffen war das Gastgewerbe als eine der „Problembranchen“.
- Sozialrecht: 33,3 Millionen Euro wurden erstritten, wobei der Großteil auf durch Gerichtsurteile zuerkannte Pensionsleistungen entfiel.
- Insolvenzen: Für 2.825 Betroffene wurden 31 Millionen Euro vom „Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer“ (ISA), unterstützt von AK und ÖGB, beim Insolvenz-Entgelt-Fonds durchgesetzt.
- Konsumentenschutz: Durch Interventionen und Gerichtsverfahren wurden 1,6 Millionen Euro für AK-Mitglieder umgesetzt. Insbesondere Probleme im Wohnrecht stiegen stark an.
- Steuern: Mithilfe von Steuerfachleuten haben Lohnsteuerpflichtige 16,6 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgeholt.
„Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten beraten schnell und kompetent“, sagt Scheuch. Kernangebote der Arbeiterkammer umfassen Beratungen, Förderungen und Serviceleistungen in Bereichen wie Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz, Jugend, Bildung, Gesundheit und Pflege, Beruf und Familie sowie Arbeitnehmerschutz und Steuer.


