Die Arbeiterkammer Niederösterreich hat ihre Halbjahresbilanz für den Bezirk Scheibbs vorgestellt, die die Bedeutung ihrer Vertretung für die Arbeitnehmer verdeutlicht. Darüber berichtet Welt Stimme.
Schwangere Mitarbeiterin gekündigt
In einem Unternehmen im Bezirk Scheibbs kam es zu einer Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin, die bis zwei Wochen vor Ende ihres befristeten Arbeitsverhältnisses dort beschäftigt war. Nachdem sie ihren Vorgesetzten über ihre Schwangerschaft informierte, erhielt sie zwei Tage später die Mitteilung, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert werde.
Daraufhin wandte sich die betroffene Frau an die Gleichbehandlungskommission und reichte Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Letztlich wurde ihr von dem Unternehmen eine Auflösungsvereinbarung unterbreitet, die den Beginn des Mutterschutzes berücksichtigte.
Außergerichtlicher Vergleich erzielt
Der Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer, Helmut Wieser, erläuterte: „Da der Schwangeren während der Befristung Kurse und Urlaube sowie Dienstreisen für Zeitpunkte nach dem Ende der Befristung genehmigt worden waren, ist davon auszugehen, dass das befristete Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergegangen wäre, hätte sie die Schwangerschaft nicht gemeldet.“ Ein außergerichtlicher Vergleich wurde schließlich erzielt, wonach das Arbeitsverhältnis nicht mit Beginn des Mutterschutzes endete, sondern am letzten Tag des Beschäftigungsverbots nach der Geburt des Kindes. Zudem wurden die Ansprüche auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gewahrt, was sich positiv auf die Höhe der Leistung auswirkt.
„In Summe konnten wir für die Dienstnehmerin durch unsere Intervention mehr als 45.000 Euro erkämpfen“, so Wieser.
2,15 Millionen Euro gesichert
Insgesamt nahmen über 3.000 Menschen im ersten Halbjahr Kontakt zur Arbeiterkammer auf. Während einige lediglich schnelle Informationen benötigten, waren in rund 1.400 Fällen weiterführende Beratungen und Unterstützung bei konkreten Problemen erforderlich. „Die schlechte wirtschaftliche Lage zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind“, fügte Wieser hinzu. Im ersten Halbjahr wurden somit insgesamt 2,15 Millionen Euro für Arbeitnehmer im Bezirk gesichert. NÖ-weit suchten 74.000 Arbeitnehmer die Hilfe der AKNÖ und erreichten 68,8 Millionen Euro.
Teilzeitbeschäftigte im Fokus der Beratungen
Besonders häufig benötigten Teilzeitbeschäftigte Beratungen von der Arbeiterkammer. „Im Handel kommt es regelmäßig vor, dass Teilzeitkräfte deutlich mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart“, erklärte Kammerrat Christian Fußthaler.
Diese Situation ist oft nachteilig für die Betroffenen. Ein Vergleich zeigt, dass ein Vollzeitbeschäftigter, der regelmäßig fünf Stunden mehr als vereinbart arbeitet, in der Gehaltsgruppe C Stufe 3 nach sieben Dienstjahren zusätzliche 233,63 Euro netto monatlich erhält. Dagegen bekommt eine Teilzeitkraft mit derselben Einstufung und Erfahrung bei den gleichen Überstunden nur 200,95 Euro, vorausgesetzt, sie baut die Mehrarbeit nicht innerhalb von drei Monaten 1:1 ab, denn dann erhält sie keine Überstundenvergütung.
Die Möglichkeit, Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte zu umgehen, erweist sich als vorteilhaft für Arbeitgeber und könnte ein Grund dafür sein, dass viele Firmen vorzugsweise Teilzeitstellen anbieten. Die arbeitsrechtlichen Beratungen offenbaren zudem einen weiteren Aspekt: „Unternehmen sind laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet, freie Vollzeitstellen zunächst den Teilzeitbeschäftigten anzubieten. Bei unseren Beratungen sehen wir oft, dass dies nicht eingehalten wird“, so Fußthaler. Dies erschwert Teilzeitbeschäftigten den Wechsel in Vollzeit, falls sie dies wünschen.


