Benko-Prozess: Einsprüche gegen Urteil von Benko und WKStA eingelegt

Dezember 13, 2025 16:18
Benko-Prozess: Einsprüche gegen Urteil von Benko und WKStA eingelegt

Im zweiten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen René Benko, der am Mittwoch verhandelt wurde, haben sowohl der ehemalige Unternehmer als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel eingelegt. Benkos Anwalt Wess plant, einen Antrag auf Enthaftung zu stellen, da das Kontaktverbot zwischen René und Nathalie Benko aufgehoben wird. Darüber berichtet Welt Stimme.

INNSBRUCK. Die Verurteilung René Benkos zu 15 Monaten bedingter Haft wird von Anwalt Norbert Wess angefochten. Auch die WKStA wird eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung einlegen. Wess strebt zudem eine umgehende Enthaftung an. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen den freisprechenden Teil des Urteils des Landesgerichts Innsbruck, sowohl für René Benko als auch für seine Ehefrau Nathalie, wie WKStA-Sprecher Martin Ortner gegenüber der APA mitteilte. Die Berufung betrifft die verhängte Strafe von 15 Monaten auf Bewährung sowie die unbedingte Geldstrafe von 4.320 Euro. Eine Genehmigung dieses Vorgehens durch die Oberbehörden, darunter die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium, liegt bereits vor, so Ortner weiter. Gegen das Urteil des ersten Prozesses hat Benkos Rechtsanwalt ebenfalls Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Die WKStA hat gegen den Freispruch ebenfalls eine „Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils“ eingebracht.

Enthaftungsantrag

Benko-Anwalt Wess kündigte zudem einen Enthaftungsantrag für die nächste Woche an. Wess sieht keine rechtlichen Gründe mehr dafür. WKStA-Sprecher Ortner erläuterte, dass es das Recht eines jeden Tatverdächtigen sei, einen solche Antrag zu stellen, über den dann das Gericht entscheiden wird. Man überprüfe als Behörde regelmäßig, wie gesetzlich gefordert, das Vorliegen der Haftgründe, was eine Antwort auf die Kritik der Verteidigung Benkos ist.

Die WKStA ist jedenfalls der Überzeugung, dass die Haftgründe weiterhin bestehen. Zudem sei zu beachten, dass Benkos Anwälte bislang nie U-Haft-Beschlüsse des Landesgerichts für Strafsachen Wien vor dem Oberlandesgericht Wien angefochten hätten.

Kontaktverbot fällt weg

Das Kontaktverbot wurde von der WKStA verhängt, da eine „Beeinträchtigung des Haftzwecks“ befürchtet wurde. Wess wandte sich gegen diese Entscheidung, doch das Landesgericht für Strafsachen Wien erklärte die Anordnung für rechtmäßig. Nachdem das Urteil nun gefallen sei, falle der Grund für die Kontaktbeschränkung weg, bestätigte die WKStA gegenüber der APA.

Das 2. Urteil

Im Fall gegen René und Nathalie Benko wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1, Abs 2 StGB sprach ein Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck heute René Benko schuldig. Er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert, indem er Vermögenswerte, darunter zwei hochpreisige Uhren und vier Paar Manschettenknöpfe im Gesamtwert von rund 100.000 Euro, im Tresor eines Verwandten versteckt habe. Hinsichtlich weiterer angeklagter Vermögenswerte, darunter weitere Uhren und Bargeld in Höhe von 120.000 Euro, wurde er hingegen freigesprochen.

Da der maßgebliche Schadenbetrag unter der Qualifikationsgrenze des § 156 Abs 2 StGB (Schaden von über EUR 300.000,–) liegt, wurde René Benko des Verbrechens der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt und bei einem Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten (unter Verhängung einer Probezeit von 3 Jahren) sowie einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je EUR 12 verurteilt. In der Strafzumessung wertete der Schöffensenat die bisherige Unbescholtenheit als strafmildernd; die noch nicht rechtskräftige Verurteilung vom Oktober 2025 bleibt unbeachtlich, solange diese noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist; da die Schadenshöhe weit unter der Qualifikationsgrenze liegt, wurde diese nicht als erschwerend gewertet.

Da weder seitens der Verteidigung noch seitens der WKStA eine Stellungnahme abgegeben wurde, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. René Benko befindet sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft. Nathalie Benko wurde vom Vorwurf, sie habe zu den Taten ihres Ehemanns beigetragen, schadlos freigesprochen.

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