Burgenland klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen unfaire Netzkostenverteilung

Dezember 16, 2025 13:57
Burgenland klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen unfaire Netzkostenverteilung

Nach intensiven parlamentarischen Verhandlungen wurde in jüngster Vergangenheit das Energiewirtschaftsgesetz in Österreich beschlossen. Trotz einiger Abänderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs planen Burgenland Energie sowie die burgenländische Landesregierung, gegen die Netzkosten-Bestimmungen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ziehen. Darüber berichtet Welt Stimme.

BURGENLAND. Das umstrittene Energiewirtschaftsgesetz wurde am vergangenen Donnerstag in Wien nach mehreren Anpassungen genehmigt, wie zahlreiche Berichte bestätigen. Der neue Entwurf löste bereits vorher im Burgenland erhebliche Kritik aus.

Trotz dieser Anpassungen sieht die burgenländische Landesregierung einen Grund zur Klage gegen das neue Gesetz. Insbesondere wird eine gerechte Verteilung der Netzkosten angesprochen, die im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien bekräftigt werden soll.

Burgenland klagt faire Netzkosten-Verteilung ein

Anja Haider-Wallner, die Landeshauptmann Stellvertreterin im Burgenland, wies darauf hin, dass die parlamentarischen Verhandlungen viele Probleme adressiert haben. Dank der Änderungen können Haushalte mit Dachsolarpaneelen nun die ersten 20 Kilowattstunden pro Monat kostenfrei einspeisen. Dies war ein entscheidender Punkt der Kritik seitens Burgenlands.

E-Wirtschaftsgesetz: Burgenlands ursprüngliche Kritik

  • Musterrechnung (§39)
  • Photovoltaikanlagen-Steuerbarkeit (§70b)
  • Energiespeicher-Regelung (§§82ff)
  • Leistungsbegrenzung bei Windkraft (§94a)
  • Einspeisebegrenzungen (§97 Abs.4)
  • Netznutzungsentgelt für Einspeiser (§120)
  • Netzanschlussentgelt (§122)
  • Kostenverteilung (§128)
  • Engpassmanagement (§132)

Jedoch bleibt eine grundlegende Problematik bestehen. Das neue Strommarktgesetz bietet keine gerechte Lösung für die gleichmäßige Verteilung der Netzkosten in Österreich bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Kritik richtet sich darauf, dass die anfallenden Netzkosten je nach Art und Standort der Kraftwerke stark variieren.

„In der Vergangenheit haben beispielsweise die Burgenländerinnen und Burgenländer den Netzanschluss eines Wasserkraftwerks in Tirol über das Übertragungsnetz mitbezahlt, aber umgekehrt soll eine Tirolerin oder ein Tiroler beim Netzanschluss eines Windparks über das Verteilernetz nicht mitzahlen. Das macht keinen Sinn und ist nicht gerecht.“
Stephan Sharma, CEO von Burgenland Energie

Sharma ergänzt, dass die Ausbauziele und Klimaziele für ganz Österreich gelten. Die von Windkraft und Photovoltaikanlagen in Ostösterreich erzeugte Energie komme dem gesamten Land zugute, weshalb die Netzkosten ebenfalls landesweit verteilt werden sollten.

„Wenn wir Österreich hoffentlich weiter als einheitliches Wirtschaftsgebiet verstehen, dann erwarten wir in Ostösterreich und im Burgenland, dass wir gleich behandelt werden wie der Rest von Österreich.“
Hans Peter Doskozil, Landeshauptmann Burgenland

Die burgenländische Landesregierung und Burgenland Energie beziehen sich auf eine bevorstehende Klage, die in den kommenden Wochen beim VfGH eingereicht werden soll, um diese Verteilungsfragen zu klären.

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