Arbeitsmarkt in Wien: Erster Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit seit über drei Jahren
Im November 2025 zeigt die aktuelle Arbeitsmarktstatistik des AMS Wien ein gemischtes Bild: Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen ist weiter gestiegen. Doch bei den unter 25-Jährigen gibt es erstmals seit über drei Jahren einen Rückgang. Für AMS-Wien-Chef Winfried Göschl ist das ein mögliches Indiz für eine beginnende wirtschaftliche Erholung. Darüber berichtet Welt Stimme.
In der Hauptstadt ist die Arbeitslosigkeit unter den unter 25-Jährigen im November um 0,2 Prozent gesunken. Dieser Rückgang markiert einen Wendepunkt, nachdem die Zahl seit August 2022 kontinuierlich gestiegen war. Winfried Göschl äußert sich optimistisch: „Die Jugendarbeitslosigkeit ist üblicherweise jener Konjunkturbarometer, der als erster anschlägt.“ Die sichtbare Trendwende wird als frühes Zeichen für eine wirtschaftliche Erholung gewertet.
Allerdings sind nicht alle Bereiche des Arbeitsmarktes stabil. In Wien sind insgesamt 125.674 Personen arbeitslos gemeldet, was im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 6 Prozent entspricht. Gleichzeitig sank die Zahl der AMS-Kunden in Schulungen um 6,3 Prozent auf 35.284. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtanstieg von rund 3 Prozent. Besonders betroffen sind ältere Arbeitskräfte: In der Gruppe der über 50-Jährigen nahm die Zahl der Arbeitslosen und Schulungsteilnehmer um 5,9 Prozent zu.
Der Branchenvergleich zeigt eine uneinheitliche Situation. Im Einzelhandel stieg die Arbeitslosigkeit im November um 7,6 Prozent; in der Warenproduktion betrug der Anstieg 6,1 Prozent. Die Hotellerie und Gastronomie verzeichneten ein Plus von 5,2 Prozent, während im Bauwesen die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieb.
Änderungen ab 2026: Neue Regelungen für geringfügige Beschäftigung
Das AMS erinnert außerdem an wesentliche gesetzliche Neuerungen: Ab Januar 2026 ist eine geringfügige Beschäftigung während des Bezugs von AMS-Leistungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen zulässig. „In den allermeisten Fällen bedeutet das: Die geringfügige Beschäftigung ist bis Ende Januar zu beenden“, betont Göschl. Wer dies versäumt, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert rückwirkend per Jahresbeginn den Anspruch auf AMS-Geld.
Ausnahmen gelten nur für eng definierte Fälle wie bestehende Nebenjobs, ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose sowie Menschen mit Behinderungen oder langen Erkrankungen. Um betroffene Personen rechtzeitig zu informieren, kündigt das AMS Wien an, proaktiv Kontakt aufzunehmen.


