Der Finanzausschuss hat am Dienstag eine neue steuerliche Regelung für Überstundenzuschläge beschlossen. Ab heuer sollen höhere Freibeträge gelten. Es ist eine Maßnahme, die laut Analysen vor allem höheren Einkommen sowie Männern zugutekommt und im Parlament kontrovers diskutiert wird. Darüber berichtet Welt Stimme.
Ab heuer bleiben Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei. Damit wird der bisherige Rahmen ausgeweitet: Für 2023 galt noch ein steuerfreier Höchstbetrag von 120 Euro für maximal zehn Überstunden. Die neue Regelung passierte am Dienstag den Finanzausschuss, parallel dazu wurde auch eine steuerliche Anpassung bei Feiertagsarbeit beschlossen.
Laut einer Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes führen die erhöhten Freibeträge im Jahr 2026 zu Mindereinnahmen von rund 105 Millionen Euro. Die Entlastungswirkung verteilt sich dabei ungleich: Rund 90 Prozent des steuerlichen Vorteils entfallen auf Haushalte in der oberen Einkommenshälfte, etwa 40 Prozent auf das einkommensstärkste Zehntel. Zudem gehen rund 80 Prozent der Entlastung an Männer, da sie im Schnitt mehr Überstunden leisten und höhere Einkommen erzielen.
Kritik von den Grünen
Kritik an der Neuregelung kommt von den Grünen. Sie sehen die Maßnahme vor allem als Begünstigung gut verdienender Männer. „Wir halten eine weitere Ausweitung steuerbegünstigter Überstunden weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht“, erklärte Sozialsprecher Markus Koza. Zudem werde eine gesetzlich vorgesehene Evaluierung vermisst. „Im Gesetz ist eine Wirkungsanalyse auf Arbeitsmarkt, Verteilung und Einkommen vorgesehen“, sagte Koza.
Die steuerliche Begünstigung von Überstunden war im Zuge der Abschaffung der kalten Progression 2023 ausgeweitet. Für die Jahre 2024 und 2025 galt befristet ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro für bis zu 18 Überstunden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte sich zuletzt für eine Verlängerung dieses Modells ausgesprochen.
Neos sieht Anreiz für Vollzeitarbeit
Für die FPÖ stellt die nun beschlossene Regelung hingegen eine Verschlechterung dar. Michael Fürtbauer argumentierte, dass Überstunden stärker begünstigt werden müssten, um Arbeitsanreize zu setzen. Eine Reduktion von 200 auf 170 Euro sei keine Verbesserung.
Seitens der SPÖ begrüßte Kai Jan Krainer die Maßnahmen. Leistung sei nicht ausschließlich an Einkommen messbar, verwies er unter anderem auf ehrenamtliche Tätigkeit und Care-Arbeit. Für die Neos betonte Markus Hofer hingegen die Bedeutung von Vollzeitarbeit und sah die steuerliche Ausgestaltung als entsprechenden Anreiz.
Steuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit
Ebenfalls beschlossen wurde eine Klarstellung bei der Besteuerung von Arbeit an Feiertagen. Entgelte für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit gelten künftig wieder als steuerlicher Zuschlag. Bis zu 400 Euro bleiben steuerfrei, darüber hinausgehende Beträge sind lohnsteuerpflichtig.
Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) sorgt die Rückkehr zur bisherigen Verwaltungspraxis für mehr Rechtssicherheit und eine Vereinfachung der Lohnverrechnung. Der Budgetdienst rechnet hier ab 2026 mit jährlichen Mindereinnahmen von rund 40 Millionen Euro.


