Die Strabag muss wegen unzureichender Kooperation im Rahmen eines Baukartells von 2007 bis 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 146 Millionen Euro zahlen, anstatt wie ursprünglich vorgesehen 45,37 Millionen Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Kronzeugenstatus für Teile des Baukonzerns entzogen. Darüber berichtet Welt Stimme.
Im Rahmen eines Verfahrens wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen fungierten Teile der Strabag zunächst als Kronzeugen. Ihre Mitwirkung war notwendig, um die Vorfälle umfassend aufzuklären. Die entscheidenden Vorgänge betrafen öffentliche und private Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in Österreich von Juli 2002 bis Oktober 2017. Bei diesen Ausschreibungen sollen die beteiligten Firmen sogenannte Preisabsprachen getroffen haben, um sich gegenseitig Aufträge zuzusichern und nicht mit günstigeren Angeboten konfrontiert zu werden, so das OLG Wien.
Obwohl die beteiligten Strabag-Teile ursprünglich zur Aufklärung beitrugen, gab es entscheidende Wendepunkte im Fall. Durch Hausdurchsuchungen entstand der Verdacht, dass die Strabag auch an weiteren Hochbauprojekten beteiligt war und in diesen Fällen nicht ausreichend kooperierte.
Massive Erhöhung der Geldbuße
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse beantragte die Bundeswettbewerbsbehörde im Juli 2022, die Geldbuße zu erhöhen und neu zu verhandeln, da die Strabag ihre Pflichten als Kronzeuge verletzt hatte. Dies führte zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens und schließlich zu einer signifikanten Erhöhung der Strafe.
Insgesamt zehn Verhandlungstage later entschied das OLG, dass die Strabag aufgrund ihrer „schuldhaften Verletzung ihrer Kronzeugenkooperationspflichten“ die Geldbuße auf 146 Millionen Euro erhöht wird. Der Baukonzern hatte „nicht uneingeschränkt bei der Aufklärung mitgewirkt“ und war in „drei kartellverfangene Hochbauvorhaben“ verwickelt.
Das OLG gab dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde vollumfänglich statt, und die Entscheidung ist mittlerweile rechtkräftig. Die Strabag steht somit vor einer erheblichen finanziellen Belastung infolge der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.


