Grasser droht neues Verfahren wegen Abgabenhinterziehung in Causa BUWOG

September 2, 2025 21:02
Grasser droht neues Verfahren wegen Abgabenhinterziehung in Causa BUWOG

Gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet, das den Verdacht der Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Provisionen in Höhe von 9,8 Millionen Euro aus der Causa BUWOG betrifft. Eine weitere Verurteilung könnte seinen Plan gefährden, den Rest seiner Haftstrafe unter Verwendung einer elektronischen Fußfessel abzusitzen. Darüber berichtet Welt Stimme.

Karl-Heinz Grasser, der von Anfang Juni 2025 an eine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck verbüßt, sieht sich mit einem erneuten Rückschlag konfrontiert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gegen ihn eingeleitet. Im Fokus steht die Frage, ob Grasser und andere Beteiligte die umstrittenen Provisionen aus der BUWOG/Terminal Tower Affäre korrekt versteuert haben.

Bereits im Jahr 2021 wurden von der WKStA Finanzstrafverfahren gegen Grasser eingeleitet. Die Zahlungen an ihn und andere Personen wurden inzwischen vom Obersten Gerichtshof als rechtskräftig festgestellt, was die gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur steuerlichen Behandlung zur Folge hatte.

Bis zu vier Jahren Haft

Die rechtlichen Konsequenzen für Grasser könnten beträchtlich sein. Sollte die Hinterziehungssumme 150.000 Euro übersteigen, würden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft und nicht von den Finanzbehörden übernommen. Laut dem Nachrichtenmagazin Dossier drohen bei einer Verurteilung neben Geldstrafen, die dem doppelten Verkürzungsbetrag entsprechen, auch Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren.

Fußfessel in Gefahr

Das neue Verfahren hat zusätzliches Gewicht, da Grasser plant, seine Haftstrafe durch einen elektronisch überwachten Hausarrest zu verkürzen. Ab dem 1. September 2025 besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einer verbleibenden Haftstrafe von maximal zwei Jahren eine Fußfessel zu beantragen. Trotz einer ursprünglichen Verurteilung zu vier Jahren könnte Grasser eventuell nur einen Teil der Strafe im Gefängnis absitzen, etwa bei einer Halbstrafe oder Zweidrittelstrafe.

Sein Anwalt, Manfred Ainedter, bestätigte den Salzburger Nachrichten gegenüber, dass ein Antrag auf elektronischen Hausarrest gestellt wird. Eine neue Verurteilung, beispielsweise wegen Abgabenhinterziehung, könnte jedoch diesen Plan zunichtemachen und Grasser dazu zwingen, seine Strafe vollständig im Gefängnis zu verbüßen.

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