Niederösterreich plant Erleichterungen für Sanierungen und Nachnutzungen.
BEZIRK ZWETTL. Ein leerstehendes Gebäude im Ortskern soll in einen neuen Kindergarten umgewandelt werden. Ein vielversprechendes Vorhaben, das jedoch Gemeinden vor erhebliche Herausforderungen stellt. Bei der Neunutzung eines leerstehenden Objekts muss dieses an den aktuellen technischen Standard angepasst werden, was unter anderem die vorgeschriebene Raumhöhe für Kindergärten sowie die Einrichtung von Stell- und Spielplätzen bei Wohnbauprojekten betrifft. Darüber berichtet Welt Stimme.
Optimierung für günstigere Neubauten
Die Volkspartei Niederösterreich (ÖVP) plant, dieser Herausforderung mit dem neuen „NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz“ zu begegnen, das am Montag nach einer internen Arbeitsklausur erstmals vorgestellt wurde. Ziel ist es, die Sanierung bestehender Gebäude zu erleichtern und deren Nachnutzung attraktiver im Vergleich zu Neubauten zu machen. Dies soll die Baukosten senken und Verfahren zur Baugenehmigung vereinfachen. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit im Begutachtungsverfahren, das bis zum 7. Oktober geöffnet ist. Die Bau-Erleichterungen könnten im März 2026 in Kraft treten.
Erwartete Erleichterungen für Kommunen
„Mit der Novelle der NÖ Bauordnung schaffen wir wichtige Erleichterungen für die Menschen im Bezirk Zwettl“, erklärte Landtagsabgeordneter und Bürgermeister von Zwettl, Franz Mold (ÖVP). Auch Christian Laister, Bürgermeister von Groß Gerungs, bekräftigte die Notwendigkeit von Vereinfachungen: „In meinem Ziviltechnikerbüro hat der Anteil und Umfang der Projekte, bei denen es um Bestandsumbauten bzw. Umnutzungen ging, in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Ziele begrüße ich daher sowohl fachlich als auch aus Sicht der Baubehörde.“ Um leistbaren Wohnraum zu schaffen, sei es unerlässlich, bürokratische Hürden abzubauen.
Details aus dem Gesetzesentwurf:
- Wegfall der Anpassung des Gebäudes an den Stand der Technik
- Reduktion der Mindeststellplätze bei „Begleitetem Wohnen“, „Barrierefreiem Wohnen“ und „Jungem Wohnen“
- Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
- Erweiterung bewilligungs- und meldefreier Baumaßnahmen
- Einführung einer Spielplatzabgabe anstelle der Pflicht zur Errichtung nicht-öffentlicher Spielplätze im Wohnbau
- Entfall der Mindestraumhöhe und Beschränkung der Geschosszahl
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