Oberster Gerichtshof klärt Rechtslage zu Wertsicherungsklauseln in Altmietverträgen

August 5, 2025 23:18
Oberster Gerichtshof klärt Rechtslage zu Wertsicherungsklauseln in Altmietverträgen

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Validität von Wertsicherungsklauseln in Altmietverträgen bringt der niederösterreichischen Immobilienbranche erhebliche Klarheit. Diese Entscheidung wird von Vertretern der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder als wichtiger Schritt zur Behebung der seit 2023 bestehenden rechtlichen Unsicherheiten angesehen.

Seit 2023 war die Rechtslage zu Wertsicherungen in gewerblichen Altmietverträgen unklar, doch das OGH-Urteil schafft nun eine eindeutige rechtliche Basis. Johannes Wild, Obmann der Fachgruppe, erklärte: „Es herrschte große Unsicherheit über die Wertsicherungsklausel in Altmietverträgen für die gewerbliche Immobilienwirtschaft und für die Mieter.“ Seine Stellvertreterin, Christine Weber, fügte hinzu: „Es kam zu einem massiven Vertrauensschaden und Unsicherheiten auf beiden Seiten.“

In den vergangenen Wochen war die Situation für die Fachgruppe besonders angespannt. Wild erläuterte: „Wir wussten nicht, ob Klauseln gültig sind oder nicht. Dies stellte für viele gewerbliche Vermieter eine existentielle Bedrohung dar und bedeutete für Hausverwalter einen erheblichen, unbezahlten Mehraufwand.“ Weber stellte fest: „Das aktuelle Urteil des OGH beseitigt diese Unklarheiten. Wenn die Wertsicherungsklausel korrekt formuliert ist, bleibt sie gültig.“

Wertsicherung als langfristiges Vertragsinstrument

Wertsicherungen sind ein zentrales Element langfristiger Vertragsbeziehungen. Die Fachgruppe betont, dass diese Regelung beiden Seiten Planungssicherheit bietet. Weber erklärte: „Dass Dauerschuldverhältnisse, also Verträge über sehr lange, sogar unbefristete Zeiträume, wertgesichert sein müssen, ist offensichtlich. Eine gegenteilige Entscheidung hätte massive Folgen – nicht nur für die Immobilienwirtschaft.“ Wild betonte: „Ich habe mich seit dem Aufkommen dieser Rechtsfrage in meinen Kammerfunktionen vehement für die Rechtssicherheit eingesetzt. Jetzt hat die Justiz gesprochen!“

Rechtssicherheit als Basis für neues Vertrauen

Die Fachgruppe sieht in der Entscheidung des Gerichts eine gut begründete Maßnahme. Eine erneute Korrektur des Urteils wird von den Verantwortlichen nicht erwartet. Wild erklärte: „Wir haben ein dreißig Seiten umfassendes Urteil mit sehr sorgfältiger Begründung. Hier wurden nicht nur alle Vorentscheidungen genau geprüft, sondern auch die Absicht des Gesetzgebers berücksichtigt.“ Er merkte an: „Alles seit 2023 war eigentlich ein ‚Unzustand‘ für die Branche und die Kunden. Die Klärung durch die Justiz war dringend notwendig!“

Die Fachgruppe sieht nun die Möglichkeit, das verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen: „Der Vertrauensschaden sitzt tief. Jetzt müssen wir deutlich kommunizieren, dass dieses Urteil uns bestätigt und dass Mieter bei uns in besten Händen sind. Wertsicherungen waren und sind rechtskonform, die Diskussion darüber entstand fast zufällig und kann nun geschlossen werden!“, schlossen Wild und Weber ihre Ausführungen ab.

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