Die österreichische Bundesregierung hat erneut eine Nulllohnrunde für die höchsten politischen Ämter beschlossen. Damit bleiben die Gehälter des Bundespräsidenten, der Regierungsmitglieder und der Parlamentarier im kommenden Jahr unverändert, was in Anbetracht der budgetären Lage als notwendig erachtet wird, so Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP). Diese Entscheidung erweist sich jedoch als problematisch, da die Löhne aufgrund wiederholter Nulllohnrunden in den vergangenen Jahren erheblich an Wert verloren haben.
Die Regierungsparteien haben entschieden, dass die Gehälter der politischen Spitzenkräfte auch im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden. Dies betrifft vornehmlich Führungspersonen wie den Kanzler, Minister und Klubchefs. In den letzten zwanzig Jahren hatten Spitzenpolitiker häufig mit Gehaltseinbußen zu kämpfen; diese Entscheidung ist bereits die zehnte seit Einführung des Bundesbezügegesetzes.
Ab dem 1. Januar 2025 betrifft die Nicht-Valorisierung ausschließlich die obersten Verdiener der Republik, während Mitarbeitende in untergeordneten Positionen sowie in den Ländern Gehaltserhöhungen erhalten werden. Zudem haben einige Bundesländer, darunter Steiermark und Burgenland, angekündigt, den Verzicht auf Gehaltserhöhungen für die Top-Verdiener ebenfalls zu übernehmen.
Die Kaufkraft der Ministerinnen und Minister hat über die Jahre erheblich abgenommen. Während das Bruttogehalt vor zwanzig Jahren noch bei 15.226 Euro lag, beträgt es seit 2023 18.772 Euro und soll auch 2025 unverändert bleiben. Diese Erhöhung spiegelt jedoch nicht die Inflationsentwicklung wider: Wären die Gehälter jedes Jahr entsprechend der Teuerungsrate angepasst worden, müsste das Ministergehalt nun 25.801 Euro betragen. Der reale Kaufkraftverlust liegt somit bei über 7.000 Euro.
Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass dort Nulllohnrunden vergleichsweise selten waren und nur während Wirtschaftskrisen stattfanden, was dort die Norm einer jährlichen Anpassung entsprechend der Inflationsrate unterstützte. Der Politologe Peter Filzmaier kritisiert die österreichische Praxis und bezeichnet sie als „Populismus“. Er verweist darauf, dass das Bundesbezügegesetz von 1997 ein sowohl intelligentes als auch transparentes System geschaffen hat, das eine angemessene Valorierung fordert.
Ähnlich gravierende Kaufkraftverluste sind auch bei anderen politischen Spitzenämtern festzustellen. So hat der Bundespräsident in den letzten zwanzig Jahren einen Verlust von rund 10.000 Euro pro Monat hinnehmen müssen. Andreas Khol, der Initiator des Bundesbezügegesetzes von 1997, merkt angesichts der Situation schmunzelnd an, dass es keine Obergrenzen für den Wettbewerb nach unten zu geben scheint.
Ungleichheit im Gehaltsspektrum
Ausgangspunkt der Reform von 1997 war das Gehalt eines Sektionschefs, das zur Vorgabe für die Gehälter der Abgeordneten wurde. Seitdem ist diese Pyramide zwar gesetzlich unverändert geblieben, doch durch verschiedene Anpassungen in Bund und Ländern hat sich die Gehaltsstruktur verändert. Minister verdienen heute nur noch 80 Prozent mehr als Abgeordnete, während Landeshauptleute in einigen Bundesländern mittlerweile mehr verdienen als der Vizekanzler.
Diese wiederholten Nulllohnrunden haben nicht nur die Führungskräfte betroffen, sondern auch zu einer erheblichen Einkommenslücke zwischen Mandataren und Sektionschefs geführt. Während Abgeordnete derzeit 10.351 Euro beziehen, hat sich das Höchstgehalt für Sektionsleitungen auf 13.682 Euro erhöht.
Zur Zeit der Beschlussfassung im Jahr 1997 gehörten die Abgeordneten Österreichs noch zu den Gutverdienern im Vergleich mit anderen parlamentarischen Körperschaften in der EU, jedoch nur hinsichtlich des Grundgehalts. Zusätzliche Zulagen und Vorteile liegen in anderen Ländern deutlich höher, was den Politikern in Österreich stets als ein Mangel vorgehalten wurde. „Wir waren naiv in dieser Überlegung“, fügt Khol hinzu.


