57-Jähriger wegen fortgesetzter Gewalt und Tierquälerei zu fünf Jahren Haft verurteilt

August 1, 2025 11:36
57-Jähriger wegen fortgesetzter Gewalt und Tierquälerei zu fünf Jahren Haft verurteilt

UPDATE: Ein 57-jähriger Mann aus dem Bezirk Grieskirchen wurde vom Landesgericht Wels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe umfassend und verzichtete auf Rechtsmittel, wodurch das Urteil bereits rechtskräftig ist. Zudem wurden Teilschmerzensgeldzahlungen in Höhe von jeweils 3.000 Euro an die Ehefrau und eine Tochter sowie jeweils 2.000 Euro an zwei weitere Töchter festgelegt.

Die Anklage umfasst Vorwürfe von Gewaltausübung, beharrlicher Verfolgung und Tierquälerei.

Der Angeklagte wird beschuldigt, über mehrere Jahre hinweg systématisch Gewalt gegen seine Ehefrau und seine drei Töchter ausgeübt zu haben. Laut dem Gericht begannen die Gewalthandlungen 2017, wobei die Gewalt oft in Form von Schlägen in das Gesicht erfolgte.

Jahrelange Gewalt an Töchtern

Die Misshandlungen an seinen Töchtern und der Stieftochter wurden über mehrere Jahre hinweg, oft mehrmals wöchentlich, fortgesetzt. Zu den Gewalthandlungen zählten Ohrfeigen, Schläge auf den Kopf und das Gesäß, Ziehen an den Haaren und in einem Fall Schläge mit einem Gürtel. In einem weiteren Vorfall soll der Angeklagte so lange auf dem Fuß der Stieftochter gestanden haben, bis dessen Wachstumsfuge gebrochen war.

Tierquälerei

Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, die Familienkatzen gegen die Wand geschleudert und den Hund in die Rippen getreten zu haben, was ebenfalls zu den Vorwürfen der Tierquälerei zählt. Der Strafrahmen laut Anklage liegt zwischen fünf und 15 Jahren.

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