Justiz beschäftigt sich mit rassistischen Abänderungen von Partyhit
Das Singen des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino in rassistisch abgeänderter Form hat die österreichische Justiz in mehrere Verfahren verwickelt. Laut einer Anfrage des Justizministeriums gibt es mindestens 26 laufende Verfahren zu solchen Vorfällen.
Die schwersten Aktionen wurden in Innsbruck und Graz verzeichnet, wo jeweils fünf Fälle registriert wurden. Während in Innsbruck ein Beschuldigter verurteilt wurde, blieben in Graz alle fünf Fälle ohne Anklage. In Wien bearbeiteten die Staatsanwaltschaften drei Fälle, darunter ein nicht aufklärbarer Vorfall mit rechtsextremen Identitären.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte ebenfalls drei Fälle, eines wurde unter Probezeit eingestellt. Ein Vorfall in Wels beinhaltete rassistische Sprechchöre und zeigte den Hitlergruß. Hier wurde ein Angeklagter schuldig gesprochen, während ein anderer freigesprochen wurde.
Das Justizministerium betonte, dass die Datenbasis für die aktuellen Ergebnisse auf Erinnerungen beruht und keine vollständige Erfassung garantiert werden kann. Die angesprochenen Herausforderungen zeigen sich in der uneinheitlichen rechtlichen Behandlung solcher Vorkommnisse.
Einordnung
Die unterschiedlichen Urteile und Verfahrensabschlüsse verdeutlichen einen Mangel an einheitlicher Rechtsanwendung. Die Grünen fordern ein systematisches Vorgehen, um rassistische Parolen effektiv zu bekämpfen.


