Kritik am Gesetzesentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft wächst
Der Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft wird weiterhin scharf kritisiert. Die Frist für Stellungnahmen endet am 31. August. Bislang haben 23 Institutionen ihre Bedenken geäußert, die Mehrheit davon in kritischer Form.
Zu den kritischen Stimmen zählen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Oberstaatsanwaltschaften in Graz, Innsbruck und Linz. Der Oberlandesgericht Innsbruck bemängelt, dass das geplante Ziel einer Entpolititisierung der Weisungsspitze durch den Entwurf nicht erreicht werde. Es wird befürchtet, dass die Qualität der Ernennungsverfahren der Bundesstaatsanwälte betroffen ist, was zu einem verstärkten Eindruck des politischen Einflusses führt.
Die GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter sowie die Staatsanwälte-Vereinigung geben ähnliche Bedenken an. Mehrere universitäre Experten warnen vor einer zugenommenen Einflussnahme der Parteipolitik auf die Staatsanwaltschaften und empfehlen eine grundlegende Überarbeitung des Reformvorhabens.
Transparency International beschreibt die Beteiligung des Nationalrates am Ernennungsverfahren als im Prinzip legitim, fordert jedoch klare gesetzliche Regelungen, um politische Verhandlungen zu vermeiden. Zudem werden eine längere Amtsperiode von zehn Jahren und eine Staffelung der Amtszeiten vorgeschlagen.
Das Finanzministerium erklärt in seiner Stellungnahme, dass keine zusätzlichen Mittel für das Vorhaben bereitgestellt werden. Die Finanzierung soll aus dem bestehenden Doppelbudget 2027/28 geschehen, wobei die Personalkosten als sehr hoch eingeschätzt werden.
Einordnung
Der Entwurf zur neuen Bundesstaatsanwaltschaft steht aufgrund erheblicher Bedenken auf der Kippe. Die Reform wird als potenziell politisch beeinflusst wahrgenommen, was die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt. Die kritischen Äußerungen könnten zu einer Überarbeitung des Gesetzes führen.


