Ungarn: Außenministerin Anita Orbán zeigt Beschaffung von 17.000 Beatmungsgeräten an

August 26, 2026 20:00
Ungarn: Außenministerin Anita Orbán zeigt Beschaffung von 17.000 Beatmungsgeräten an
Ungarn: Außenministerin Anita Orbán zeigt Beschaffung von 17.000 Beatmungsgeräten an

Die ungarische Außenministerin Anita Orbán hat am 25. August 2026 eine Anzeige im Zusammenhang mit der Beschaffung von rund 17.000 Beatmungsgeräten im Jahr 2020 eingebracht. Nach ihren Angaben ergab eine interne Prüfung von Zehntausenden Dokumenten Hinweise auf einen möglichen Amtsmissbrauch mit besonders hohem Vermögensschaden. Die Einkäufe waren unter ihrem Vorgänger Peter Szijjártó abgewickelt worden.

Die Ermittlungen sollen nun klären, wie die Beschaffungen organisiert wurden, welche Entscheidungen innerhalb des Außenministeriums getroffen wurden und wer für mögliche Unregelmäßigkeiten verantwortlich sein könnte. Orbán machte zugleich die Frage nach der Verantwortung der früheren Führung des Ministeriums zum Gegenstand ihrer Eingabe bei den Strafverfolgungsbehörden.

Beschaffung außerhalb der üblichen Verfahren

Im Zentrum stehen Verträge mit einem Gesamtvolumen von ungefähr 300 Milliarden Forint. Die Einkäufe erfolgten im Frühjahr 2020 unter Hinweis auf die damalige Ausnahmesituation und unter Umgehung der üblichen staatlichen Vergabeverfahren. Die Beschaffung der Beatmungsgeräte im Jahr 2020 betraf damit eine außergewöhnlich große Zahl an Geräten und ein umfangreiches öffentliches Finanzvolumen.

Ungarn erwarb nach den vorliegenden Angaben etwa 17.000 Beatmungsgeräte. Ein erheblicher Teil davon wurde später nicht eingesetzt. Mindestens 12.000 Geräte blieben demnach in Lagern. Die Lager wurden von Unternehmen betrieben, die im Zusammenhang mit den Verträgen als Vermittler beziehungsweise als Eigentümer der Lagerstätten auftraten.

Diese Unternehmen erzielten nach den Angaben zur Prüfung beträchtliche Einnahmen aus der Lagerung. Allein die Aufbewahrung der nicht verwendeten Geräte kostete den ungarischen Staat bis Juni 2026 insgesamt 2,3 Milliarden Forint. Die Summe bezieht sich auf die Lagerkosten und nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis der Beatmungsgeräte.

Audit untersucht Verträge und Unterlagen

Die interne Prüfung umfasste Zehntausende Dokumente. Dabei wurde laut Orbán festgestellt, dass ein Teil der Unterlagen zu den Verträgen fehlte. Welche Dokumente nicht vorhanden waren und in welchem Umfang dies die Rekonstruktion der einzelnen Beschaffungsschritte erschwert, wurde in den vorliegenden Angaben nicht näher ausgeführt.

Die Prüfung beschränkte sich damit nicht auf die Zahl der gekauften Geräte. Sie betraf auch die vertragliche Abwicklung, die Auswahl der beteiligten Unternehmen und die finanziellen Folgen der Lagerung. Aus den festgestellten fehlenden Unterlagen leitete das Ministerium den Verdacht möglicher dienstrechtlicher und strafrechtlich relevanter Vorgänge ab.

Orbán sprach von Anzeichen für einen Missbrauch der Amtsstellung und besonders hohe Vermögensschäden. Diese Formulierungen beschreiben den Inhalt der Anzeige und die Ergebnisse des internen Audits. Eine abschließende strafrechtliche Bewertung liegt damit noch nicht vor. Über das weitere Vorgehen müssen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden entscheiden.

Politische Verantwortung des früheren Ministeriums

Die Beschaffungen wurden während der Amtszeit von Peter Szijjártó als ungarischem Außenminister vorgenommen. Die nun eingebrachte Anzeige richtet sich nach den vorliegenden Informationen gegen Vorgänge aus dieser Zeit. Sie bezieht sich auf die Organisation und Durchführung der Einkäufe, die fehlende Dokumentation sowie die später angefallenen Lagerkosten.

Mit der Eingabe der amtierenden Außenministerin wird auch die politische und administrative Verantwortung der früheren Ministeriumsführung thematisiert. Ob daraus eine persönliche Verantwortung einzelner früherer Amtsträger oder anderer Beteiligter folgt, ist Gegenstand der angekündigten beziehungsweise eingeleiteten Prüfung und kann auf Grundlage der bisher bekannten Angaben nicht vorweggenommen werden.

Fest steht nach dem Audit, dass die Geräte in einer Zahl angeschafft wurden, von der mindestens 12.000 später in Lagern verblieben. Ebenso steht fest, dass für ihre Aufbewahrung bis Juni 2026 Kosten von 2,3 Milliarden Forint anfielen. Die Anzeige soll nun klären, ob bei den Entscheidungen über Kauf, Vertragsgestaltung und Lagerung strafbare Handlungen begangen wurden.

Die ungarischen Behörden müssen damit sowohl die Beschaffungsverträge als auch die finanziellen Abläufe und die vorhandene Dokumentation prüfen. Weitere Angaben sollen sich aus dem Verfahren der Strafverfolgungsbehörden ergeben.

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