Die russische Zentralwahlkommission hat am 7. September 2026 die Registrierung des KPRF-Kandidaten Nikolai Bondarenko für die Wahl zur Staatsduma aufgehoben. Am selben Tag nahm die Polizei in Jekaterinburg Konstantin Kisseljow fest, den Vorsitzenden der Fraktion der Partei Jabloko in der Stadtduma. Gegen den Kandidaten für den Wahlkreis 169 in der Region Swerdlowsk wurde ein Verwaltungsprotokoll wegen der Darstellung angeblich extremistischer Symbolik erstellt.
Bondarenko kandidierte für die Kommunistische Partei der Russischen Föderation (KPRF), die als systemische Parlamentspartei gilt und regelmäßig Kritik an der Regierungspartei Einiges Russland übt. Die Aufhebung seiner Registrierung erfolgte nach einem rechtskräftig gewordenen Verwaltungsverfahren in Saratow.
Verfahren gegen Bondarenko
Ende August hatte ein Gericht in Saratow Bondarenko zu einer Geldstrafe von 1.000 Rubel verurteilt. Grundlage war ein Artikel des russischen Verwaltungsrechts über die Darstellung extremistischer Symbolik. Anlass war die Veröffentlichung eines Fotos des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny in Bondarenkos Telegram-Kanal.
Nach den geltenden Bestimmungen führt ein solcher Verstoß zu einem zwölfmonatigen Ausschluss vom passiven Wahlrecht. Bondarenko legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das Gebietsgericht Saratow wies diese am 4. September zurück. Damit blieb die rechtliche Grundlage für die Entscheidung der Zentralwahlkommission bestehen.
Bondarenko ist in Russland ein bekannter Vertreter der KPRF. Die Partei gehört zwar zur staatlich kontrollierten parlamentarischen Opposition, grenzt sich in einzelnen Fragen jedoch von Einiges Russland ab. Die Entscheidung betrifft damit einen Kandidaten aus dem linken Spektrum, der innerhalb des bestehenden politischen Systems zur Wahl angetreten war.
Polizeiliches Vorgehen gegen Jabloko-Kandidaten
Kisseljow wurde in Jekaterinburg festgenommen, als er zu einer Debatte beim Fernsehsender VGTRK-Ural unterwegs war. Die Polizei warf ihm ebenfalls die Darstellung extremistischer Symbolik vor. Konkret geht es um einen Beitrag aus dem Jahr 2021. Im Hintergrund des veröffentlichten Materials war nach Darstellung der Behörden ein großer Buchstabe „N“ zu sehen, der mit dem Nachnamen Nawalnys in Verbindung gebracht wird.
Gegen Kisseljow wurde ein Verwaltungsprotokoll aufgenommen. Er tritt für Jabloko im Einmandatswahlkreis Nummer 169 in Jekaterinburg an. Die Festnahme des Jabloko-Politikers in Jekaterinburg erfolgte ebenfalls am 7. September.
Jabloko gilt als Antikriegspartei und steht außerhalb des engeren Kreises der vom Kreml zugelassenen systemischen Parteien. Kisseljow ist zugleich kommunalpolitisch tätig und führt die Jabloko-Fraktion in der Stadtduma von Jekaterinburg. Das Verfahren kann nach den im Zusammenhang mit der Wahl genannten Regeln zu einer weiteren Prüfung seiner Kandidatur führen.
Wahlrechtliche Folgen
Die beiden Fälle betreffen unterschiedliche politische Lager. Bondarenko sollte für die KPRF kandidieren, Kisseljow für Jabloko. In beiden Verfahren geht es um Bestimmungen des russischen Verwaltungsrechts zur Darstellung extremistischer Symbolik. Solche Verfahren können dazu führen, dass Kandidaten vor dem Wahltag aus dem Wahlprozess entfernt werden.
Im Fall Bondarenko stützte sich die Wahlkommission auf eine bereits gerichtlich bestätigte Entscheidung. Der Verwaltungsstrafbescheid aus Saratow bezog sich auf einen Beitrag mit einem Foto Nawalnys. Die Berufung gegen den Bescheid war am 4. September abgewiesen worden. Drei Tage später wurde die Registrierung für die Duma-Wahl aufgehoben.
Im Fall Kisseljow liegt nach den vorliegenden Angaben zunächst ein Polizeiprotokoll vor. Die Behörden beziehen sich auf eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2021 und auf ein im Hintergrund sichtbares Zeichen. Über die weitere Behandlung seiner Kandidatur ist damit noch keine abschließende Entscheidung genannt.
Die Zentralwahlkommission spielt bei der Zulassung und dem Ausschluss von Kandidaten eine zentrale Rolle. Ihre Entscheidung zu Bondarenko zeigt, dass auch Bewerber einer im Parlament vertretenen und grundsätzlich systemkonformen Partei den Wahlprozess aufgrund eines Verwaltungsverfahrens verlieren können. Der Fall Kisseljow betrifft dagegen einen Kandidaten aus dem liberalen und ausdrücklich antikriegsorientierten Spektrum.
Die Vorgänge fallen in die Vorbereitung der Wahl zur russischen Staatsduma. Die Kandidaten werden nicht erst nach der Abstimmung, sondern bereits vor dem Wahltag mit administrativen Verfahren konfrontiert. Für Bondarenko ist die Kandidatur nach der Entscheidung der Zentralwahlkommission beendet. Bei Kisseljow läuft das Verfahren weiter.
Die russischen Behörden behandeln die Fälle als Verstöße gegen Vorschriften zur extremistischer Symbolik. Für die betroffenen Parteien und Kandidaten haben diese Bestimmungen unmittelbare Bedeutung für die Teilnahme an der Wahl. Weitere Entscheidungen zu den Bewerbungen sollen im laufenden Wahlverfahren getroffen werden.


