Der Leiter des russischen Ermittlungskomitees, Alexander Bastrikin, setzt sich dafür ein, das Alter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei schweren Verbrechen von 14 auf zwölf Jahre zu senken. Medien berichteten am 23. September 2026 unter Berufung auf im September durchgeführte soziologische Untersuchungen, dass 53 Prozent der Befragten diesen Vorschlag unterstützen. Die Initiative steht im Zusammenhang mit einer Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und Erziehung in Russland.
Nach der derzeitigen russischen Rechtslage beginnt die allgemeine strafrechtliche Verantwortlichkeit mit 16 Jahren. Für einzelne schwere Delikte gilt sie bereits ab 14 Jahren. Dazu zählen unter anderem Mord, Vergewaltigung, Diebstahl und Terrorismus. Bastrikin begründet die Forderung nach einer weiteren Absenkung des Alters mit dem Hinweis auf ein angeblich früher einsetzendes Erwachsenwerden von Jugendlichen.
Umfrage zeigt widersprüchliche Einschätzungen
Die Ergebnisse der Erhebung weisen zugleich auf eine andere Einschätzung der Ursachen von Jugendkriminalität hin. Zwischen 51 und 52 Prozent der Befragten nennen einen destruktiven familiären Einfluss oder fehlende Erziehung als wichtigste Gründe für Straftaten von Jugendlichen. 28 Prozent verweisen auf psychologische und persönliche Unreife. Weitere 21 Prozent führen fehlende Beschäftigung, Freizeitangebote, Interessen und Perspektiven an.
Nur 20 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass ein zwölfjähriges Kind die Folgen seiner Handlungen bereits ausreichend verstehen kann. Gleichzeitig sind 36 Prozent überzeugt, dass sich die Situation verschlechtert habe und härtere Strafen notwendig seien. In dieser Gruppe wird eine strengere Bestrafung als Mittel gegen eine wahrgenommene „Zügellosigkeit“ und fehlende Erziehung betrachtet.
Die Angaben wurden in einem Bericht über die September-Umfrage zur Strafmündigkeit veröffentlicht. Die dort wiedergegebenen Zahlen stellen unterschiedliche Einschätzungen der Befragten nebeneinander: Einerseits werden familiäre und soziale Faktoren als zentrale Ursachen genannt, andererseits findet die Ausweitung strafrechtlicher Maßnahmen auf jüngere Kinder breite Zustimmung.
Jugendkriminalität ist langfristig zurückgegangen
Die verfügbaren statistischen Angaben weisen nicht auf eine generelle Zunahme der Jugendkriminalität hin. In Russland ging die Zahl der registrierten Straftaten von Jugendlichen demnach innerhalb von drei Jahrzehnten deutlich zurück. Für 1993 werden 225.000 Fälle genannt, für 2024 rund 26.000. Das entspricht einem Rückgang auf weniger als ein Neuntel des damaligen Wertes.
Die Daten werden in der aktuellen Diskussion jedoch neben Forderungen nach härteren Maßnahmen angeführt. Ein Teil der Bevölkerung nimmt eine Verschlechterung der Lage wahr, obwohl die genannten Zahlen einen langfristigen Rückgang der registrierten Fälle zeigen. Eine Erklärung für diesen Gegensatz enthält die Umfrage nicht.
Mehrheit sieht Chancen für Wiedereingliederung
Die Befragung erfasst auch die Haltung zur weiteren Entwicklung jugendlicher Straftäter. Insgesamt 72 Prozent der Bürger halten es für möglich, Jugendliche, die schwere Verbrechen begangen haben, zu korrigieren und wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Unter den jungen Befragten liegt dieser Anteil bei 82 Prozent.
Damit stehen zwei Positionen nebeneinander. Eine Mehrheit unterstützt die Möglichkeit einer späteren Korrektur und sozialen Wiedereingliederung. Gleichzeitig befürwortet mehr als die Hälfte eine Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre. Die Erhebung macht nicht deutlich, wie die Befragten diese beiden Einschätzungen miteinander verbinden.
Die Diskussion über Bastrikins Vorschlag betrifft daher nicht nur die Altersgrenze im Strafrecht. Sie berührt auch die Frage, ob familiäre Probleme, fehlende Erziehung, psychologische Unreife und mangelnde Freizeitangebote vor allem mit pädagogischen und sozialen Maßnahmen oder mit einer früher einsetzenden Strafverfolgung beantwortet werden sollen.
Forderung nach früherem Eingreifen des Staates
Befürworter der Initiative stellen die Ausweitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als Reaktion auf schwierige Fälle und als Instrument gegen fehlende Kontrolle dar. Kritisch wird dagegen eingewandt, dass ein zwölfjähriges Kind wegen seiner körperlichen und psychologischen Entwicklung nicht ohne Weiteres wie ein Erwachsener behandelt werden könne. In dieser Sicht verlagert eine frühere Strafbarkeit die Verantwortung für familiäre und institutionelle Versäumnisse auf die betroffenen Minderjährigen.
Die vorliegenden Angaben belegen, dass die Befragten die Ursachen von Jugendkriminalität überwiegend in Familie, Erziehung, persönlicher Reife und fehlenden Angeboten sehen. Sie zeigen außerdem eine hohe Zustimmung zur Möglichkeit der Wiedereingliederung. Zugleich findet der Vorschlag Bastrikins, Kinder bereits ab zwölf Jahren für schwere Verbrechen strafrechtlich verantwortlich zu machen, eine Mehrheit von 53 Prozent.
Derzeit geht es um eine politische Forderung und eine öffentliche Debatte; eine Änderung der geltenden Altersgrenzen wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt.


