Reporter ohne Grenzen warnen vor Chatbots als Umgehungskanal für RT und Sputnik

September 24, 2026 11:47
Reporter ohne Grenzen warnen vor Chatbots als Umgehungskanal für RT und Sputnik
Reporter ohne Grenzen warnen vor Chatbots als Umgehungskanal für RT und Sputnik

Reporter ohne Grenzen (RSF) warnen davor, dass populäre Chatbots die EU-Sperre für russische Staatsmedien wie RT und Sputnik umgehen können. Bei Tests im September 2026 lieferten mehrere Systeme auf ausdrückliche Anfrage Inhalte, Überschriften, Zusammenfassungen und Verweise auf russische staatliche Medien sowie andere sanktionierte Quellen. Die Organisation sieht darin einen zusätzlichen Informationskanal, der von den bestehenden europäischen Regelungen nicht ausreichend erfasst wird.

Ausgangspunkt der Untersuchung war die Feststellung, dass der Telegram-Bot Mira auf gesperrte russische Medieninhalte zurückgreifen konnte. Vincent Berthier, Leiter der technischen Abteilung von RSF, prüfte daraufhin ChatGPT, Claude, Gemini, Grok, Meta AI und den französischen Dienst Vibe. Die Systeme erhielten den Auftrag, Nachrichten ausschließlich aus russischen staatlichen Medien zu suchen. Waren die ursprünglichen Webseiten nicht erreichbar, sollten sie über Spiegel, Telegram und VK nach Alternativen suchen.

Unterschiedliche Reaktionen der Systeme

ChatGPT, Grok und Claude erstellten bei den Tests besonders häufig Übersichten, nannten Überschriften und gaben Links zu entsprechenden Inhalten aus. In mehreren Fällen wiesen sie dabei nicht darauf hin, dass die genannten Medien in der Europäischen Union sanktioniert oder gesperrt sind.

Vibe suchte selbstständig nach Ersatzangeboten auf VKontakte und Telegram. Gemini verweigerte entsprechende Anfragen häufiger. Meta AI verwies dagegen wiederholt auf die geltenden EU-Beschränkungen und begründete seine Ablehnung mit den europäischen Vorgaben.

Die Ergebnisse wurden am 23. September 2026 veröffentlicht. Die Untersuchung ist in der Untersuchung von Reporter ohne Grenzen zu Chatbots und russischen Staatsmedien dokumentiert.

EU-Sperre seit 2022

Die Europäische Kommission hatte nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die Verbreitung staatlicher russischer Medien in der EU untersagt. Die Maßnahme betraf unter anderem RT und Sputnik und erstreckte sich auf Fernsehen, Satellitenübertragung, Streaming, Anwendungen und das Internet.

Nach der Darstellung von RSF entstand jedoch kein einheitliches Verzeichnis aller zu sperrenden Domains. Die Umsetzung fiel in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich aus. Zudem blieben Webseiten und Spiegelangebote teilweise erreichbar. Über Telegram, VK und andere digitale Kanäle konnten Inhalte weiter auffindbar sein.

Die Organisation prüfte im September deshalb nicht nur den direkten Zugriff auf die bekannten Webseiten. Die Chatbots sollten ausdrücklich versuchen, bei einer Sperre alternative Zugänge zu finden. Ein Teil der Systeme erfüllte diese Vorgabe und führte die Suche über andere Plattformen fort.

Neue Verbreitungswege für Inhalte

Nach Einschätzung von RSF arbeiten dialogorientierte KI-Dienste inzwischen als zusätzlicher Zugang zu Nachrichten und Medieninhalten. Nutzer sehen dabei nicht notwendigerweise die ursprüngliche Seite eines staatlichen russischen Mediums. Stattdessen kann ein Chatbot Material aus dem offenen Internet in einer automatisch formulierten Antwort zusammenfassen oder entsprechende Links nennen.

Die Organisation verweist zugleich auf die Aktivitäten prorussischer Netzwerke im digitalen Raum. Dazu gehören zahlreiche Kopien von Webseiten, Spiegelangebote und anonyme Ressourcen. Solche Seiten können in Suchindizes und Datenbanken von KI-Systemen gelangen. Inhalte, die dort gesammelt werden, können anschließend bei Suchanfragen oder bei der Zusammenstellung automatisierter Antworten berücksichtigt werden.

RSF warnt, dass sich prorussische Narrative dadurch in einer anderen Form verbreiten können als über den unmittelbaren Besuch eines staatlichen russischen Mediums. Die Inhalte erscheinen dann als Antwort eines technischen Dienstes. Für Nutzer ist dabei nicht immer ohne weiteres erkennbar, aus welcher Quelle einzelne Informationen stammen oder ob ein verlinktes Medium den EU-Sanktionen unterliegt.

Die Organisation führt außerdem an, dass verbundene oder von Russland unterstützte Webseiten Inhalte in mehreren Sprachen produzieren und verbreiten. Diese Materialien gelangen in das offene Informationsumfeld, das von Suchmaschinen und verschiedenen KI-Diensten verarbeitet wird. Die Schlussfolgerungen von RSF beziehen sich dabei auf die Möglichkeit, dass sanktionierte Inhalte über automatisierte Antworten erneut ein europäisches Publikum erreichen.

Regulatorische Lücke

RSF sieht die bestehenden europäischen Regeln als unzureichend an, um diese Form der Verbreitung angemessen zu erfassen. Der Digital Services Act und der AI Act berücksichtigten die besonderen Risiken generativer KI nach Darstellung der Organisation nicht vollständig. Informationssysteme und Chatbots würden nicht automatisch als Hochrisikosysteme eingestuft.

Dadurch sei es rechtlich schwieriger, von den Betreibern solcher Dienste dieselbe Einhaltung von Sanktionen zu verlangen wie von klassischen Medienplattformen. Nach Ansicht von RSF entsteht damit eine regulatorische Lücke zwischen der Sperre eines Medienangebots und der automatisierten Bereitstellung seiner Inhalte durch einen Chatbot.

Die Organisation fordert deshalb, medienrechtliche Vorgaben auf Chatbots und andere relevante KI-Dienste auszuweiten. Dazu zählt aus ihrer Sicht auch eine Einstufung als Hochrisikosysteme, wenn sie als Zugang zu Nachrichten und politischen Inhalten dienen können. Die unterschiedlichen Reaktionen der getesteten Dienste zeigen zugleich, dass die Betreiber bereits eigene Regeln für solche Anfragen anwenden.

Die Debatte betrifft damit die praktische Durchsetzung der EU-Sanktionen gegen russische Staatsmedien ebenso wie die Einordnung generativer KI im europäischen Rechtsrahmen. Die von RSF getesteten Dienste blieben bei ihren Antworten unterschiedlich konsequent.

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