Begutachtungsverfahren zur Bundesstaatsanwaltschaft endet mit überwiegender Ablehnung
Das Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft endet am Montag. Bis Sonntag wurden 820 Stellungnahmen von Privatpersonen und Institutionen abgegeben, von denen die Mehrheit kritisch ausfällt.
Kritik kommt vor allem aus der Justiz, wo eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“ befürchtet wird. Insbesondere wird die mögliche politische Einflussnahme auf die Bundesstaatsanwaltschaft als problematisch angesehen. Juristische Verbände und auch die Oppositionsparteien FPÖ und Grüne sprechen sich gegen die Neuregelung aus.
Der Entwurf, der seit Anfang Juli in Begutachtung ist, sieht vor, dass die Bundesstaatsanwaltschaft künftig aus drei Personen besteht, die für sechs Jahre bestellt werden. Die Auswahl soll durch eine Kommission erfolgen, die dem Nationalrat Vorschläge unterbreitet. Eine Zweidrittelmehrheit für den Beschluss ist erforderlich.
Zusätzlich gibt es Bedenken hinsichtlich der hohen Personalkosten und der potenziellen Verpolitisierung des Auswahlverfahrens. Transparency International und andere Organisationen fordern gesetzlich festgelegte Ablehnungsgründe für Ernennungen und eine umfassendere Transparenz.
Einordnung
Die geplanten Änderungen könnten die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gefährden und das Vertrauen in die Justiz untergraben. Eine Ablehnung des Gesetzentwurfs könnte die bestehenden Zuständigkeiten und Strukturen der Justiz stärker in den Fokus rücken.


