Kritik an geplanter Bundesstaatsanwaltschaft bleibt unverändert massiv

August 26, 2026 14:23
Kritik an geplanter Bundesstaatsanwaltschaft bleibt unverändert massiv

Widerstand gegen die Pläne zur Bundesstaatsanwaltschaft wächst

Die Pläne für eine Bundesstaatsanwaltschaft stoßen in der Justiz auf massiven Widerstand. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf einen „massiven Rückschritt gegenüber dem Status quo“ darstellt. Auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sowie das Landesgericht Korneuburg äußern Kritik.

Seit Beginn der Woche haben die genannten Institutionen ihre Stellungnahmen zum Bundesstaatsanwaltschaftsgesetz (BuStAG) eingereicht. Über 750 Kommentare sind bereits auf der Parlaments-Homepage einsehbar. Die Frist für die Einreichungen endet am 31. August.

Die angestrebte Entpolitisierung der staatsanwaltlichen Weisungsinstanz wird in den Stellungnahmen mehrheitlich unterstützt. Dennoch wird dem Entwurf vorgeworfen, genau das Gegenteil zu bewirken, insbesondere aufgrund der Rolle des Nationalrats bei der Ernennung der künftigen Bundesstaatsanwälte. Der OGH warnt, dass Staatsanwälte bei politisch unangenehmen Handlungen befürchten müssen, sich ihre spätere Ernennung zu verbauen, was die Gefahr eines „vorauseilenden Gehorsams“ verstärke.

Die Stellungnahme des OGH kritisiert zudem die Eingliederung der Generalprokuratur und ihrer Aufgaben in die neue Behörde, die sowohl Weisungsinstanz der Anklagebehörden als auch unabhängige Beraterin des Obersten Gerichtshofs sein soll, was als „unauflösliches Spannungsverhältnis“ bezeichnet wird.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien äußert in ihrer Stellungnahme Lob, sieht jedoch auch signifikante Gefahren für die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung in staatsanwaltschaftlichen Angelegenheiten. Die kurze Funktionsperiode der Mitglieder der BuStA von maximal sechs Jahren wird ebenfalls kritisiert.

Die Richtervereinigung befürchtet, dass die bestehende Anscheinsproblematik verschärft wird und erhebliche Verzögerungen durch ein „Ping-Pong-Spiel“ zwischen Auswahlkommission und Nationalrat entstehen könnten. Sie kritisieren auch die Zusammensetzung der Auswahlkommission, da nur vier von zehn Mitgliedern praktische Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt haben sollen.

Einordnung

Die geplanten Änderungen zur Bundesstaatsanwaltschaft bringen eine wesentliche Verschiebung in der politischen Kontrolle über die Justiz mit sich. Der Widerstand der Justizinstitutionen ist erheblich, da befürchtet wird, dass die Unabhängigkeit der Staatsanwälte durch politische Einflussnahme gefährdet wird. Dies könnte langfristig das Vertrauen in die Justiz untergraben.

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