Neuerungen im Bildungssystem: Deutschförderung und Kopftuchverbot in Kraft
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres am Montag in Österreich wird die verpflichtende Deutschförderung nicht mehr in separaten Klassen und Gruppen durchgeführt. Zudem tritt ein umstrittenes Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre in Kraft.
Das Verbot sieht vor, dass Kopfbedeckungen, die den Kopf nach islamischen Traditionen verhüllen, an Schulen nicht mehr erlaubt sind. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen von bis zu 800 Euro geahndet werden. Dies gilt auch für Eltern, die nach der Suspendierung ihres Kindes nicht mit den Behörden kooperieren. In diesem Zusammenhang erhalten rund 400 Schulen mit herausforderndem Klientel zusätzliches Personal.
Die Regelung zur Deutschförderung, die im Schuljahr 2018/19 implementiert wurde, erforderte bislang, dass außerordentliche Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Jahre lang in eigenen Klassen gefördert wurden. Kritiker befürworten nun die Rückkehr zur Selbstbestimmung der Schulen in Bezug auf die Organisation der Deutschförderung. Bereits 50 % der betreffenden Schulen haben ein eigenes Konzept eingereicht.
Außerdem müssen Eltern, die bei der Reintegration ihrer Kinder nach einer Suspendierung nicht unterstützen, mit Strafen rechnen. Im vergangenen Schuljahr gab es bundesweit 2.440 Fälle von Schulpflichtverletzungen aufgrund von Gewalt.
Einordnung
Die Änderungen zielen darauf ab, eine integrativere Ausbildung zu fördern und die Verantwortung der Eltern zu stärken. Dies könnte zu weniger Separierung und potenziell zu einem verbesserten Deutschlernprozess führen. Gleichzeitig sind die neuen Regelungen jedoch auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden, die Auswirkungen auf das Schulklima haben könnten.


