Justizministerin Sporrer fordert umfassende Überarbeitung der Bundesstaatsanwaltschaft
Nach massiver Kritik an dem Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eine „grundlegende Überarbeitung“ des Vorhabens gefordert. Am Dienstag wies Sporrer darauf hin, dass die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren einen „klaren Änderungsbedarf“ gezeigt hätten.
Die Ministerin betonte, dass die Unabhängigkeit der Ermittlungs- und Anklagebehörden vor politischem Zugriff geschützt werden müsse. Sie nehme die eingegangenen Rückmeldungen „sehr ernst“ und beabsichtige, den Entwurf in ein rechtlich und praktisch tragfähiges Modell umzuwandeln. Sporrer sprach sich für eine Amtsdauer von mindestens neun Jahren für die zukünftige Leitung der Bundesstaatsanwaltschaft aus, während der aktuelle Entwurf lediglich sechs Jahre vorsieht.
Ein zentrales Ziel ist es, die oberste Anklagebehörde von partei- oder verteidigerseitigen Interessen unabhängig zu halten. Sporrer verlangte, dass der Auswahlprozess für die Kandidaten der neuen Weisungsspitze so gestaltet werden muss, dass jeder Anschein möglicher Einflussnahme ausgeschlossen wird. Die Kommission, die die Kandidatinnen und Kandidaten auswählt, soll aus Justizvertretern, Rechtsanwälten und Universitätsprofessorinnen bestehen.
Des Weiteren fordert Sporrer eine klare Regelung zur parlamentarischen Kontrolle, die sicherstellen müsse, dass diese sich nur auf abgeschlossene Verfahren bezieht. Sie wies darauf hin, dass die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens von Mitgliedern der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament nicht akzeptabel sei. Auch sprach sie sich gegen eine Ministeranklage aus, da die zukünftigen Bundesstaatsanwältinnen und -anwälte bereits der Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen.
Einordnung
Die Ankündigung von Justizministerin Sporrer signalisiert eine grundlegende Neubewertung des Gesetzesentwurfs zur Bundesstaatsanwaltschaft. Eine Überarbeitung könnte die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft stärken und potenzielle politische Einflussnahmen verringern. Die weitere Entwicklung wird entscheidend sein für die Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz.


