EU führt neue Regelungen für Lebensmittelverpackungen ein
Die EU hat eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet, die ab sofort die Verwendung von fettabweisenden Speiseboxen und Gebäckpapieren mit bestimmten Schadstoffen untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduzierung des Einsatzes von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen.
Die von deutschen Verbraucherschützern geäußerte Einschätzung besagt, dass die neuen Grenzwerte so niedrig sind, dass PFAS kaum noch als fettabweisende Schicht genutzt werden können. Bestände, die bereits in Lagern liegen, dürfen jedoch noch verwendet werden. PFAS werden mit gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht.
Zusätzlich zu den strengen Vorschriften für PFAS umfasst die Verordnung weitreichende Änderungen im Verpackungsbereich. Ab 2030 müssen Verpackungen recyclingfähig sein und der Leerraum bei Kartons maximal 50 Prozent betragen. Auch bestimmte Einwegplastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse werden untersagt, während leichte Plastiktüten nur in Hygieneanwendungen oder zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung eingesetzt werden dürfen.
Der EU-Statistikamt Eurostat zufolge fielen im Jahr 2023 durchschnittlich 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Die neuen Regeln zielen darauf ab, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu senken, bei einer Reduzierung von 5 Prozent bis 2030 und 10 Prozent bis 2035.
Einordnung
Die neue Verordnung markiert einen wesentlichen Schritt zur Reduzierung von schädlichen Chemikalien in Lebensmittelverpackungen und sorgt gleichzeitig für eine nachhaltigere Verpackungsgestaltung. Diese Maßnahmen sind relevant für den Umweltschutz und können langfristig die Gesundheit der Verbraucher schützen.


