Mietervereinigung Wien bilanziert Erfolge in 2025
Im Jahr 2025 erzielte die Mietervereinigung Wien erneut bemerkenswerte Ergebnisse, indem sie rund 2,6 Millionen Euro für Mieterinnen und Mieter zurückholte. Im Vergleich zu den Vorjahren bleibt dieser Betrag auf einem konstanten Niveau. Die Nachfrage nach Beratungen ist ebenfalls ungebrochen. Darüber berichtet Welt Stimme.
In einer aktuellen Aussendung informiert die Mietervereinigung über die Erfolge des vergangenen Jahres. 2025 konnten insgesamt 2,6 Millionen Euro für von Mietproblemen betroffene Mieterinnen und Mieter zurückgeholt werden, was einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren entspricht (2024: 2,7 Millionen Euro, 2023: 2,5 Millionen Euro).
Darüber hinaus verzeichnet man auch im Bereich der Rechtsberatungen eine hohe Nachfrage. Im Jahr 2025 wurden über 20.000 Beratungen durchgeführt, wobei 9.937 Gespräche persönlich und 10.334 telefonisch oder online stattfanden.
Anliegen der Mieterinnen und Mieter
Ein zentrales Thema, das 2025 häufig angesprochen wurde, betrifft die rechtliche Zulässigkeit konkreter Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, betont: „Die lange und intensive rechtliche Diskussion zu diesem Thema hat viele Fragen aufgeworfen.“ Neben diesen Themen blieben die klassischen Anliegen, wie die Überprüfung von Miethöhen und Betriebskosten, stark nachgefragt.
Etwa ein Drittel der rechtlichen Verfahren im Jahr 2025 betraf überhöhte Mieten oder Betriebskostenabrechnungen. Die Juristinnen und Juristen der Mietervereinigung standen den Mitgliedern zudem bei allen mietrechtlichen Anliegen zur Seite.
Rechtswege und Erfolge
In 15 Prozent der Verfahren ging es um die Durchsetzung von Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, während in 8 Prozent der Fälle Kautionen zur Diskussion standen. Die restlichen Verfahren umfassten Themen wie Entschädigungsansprüche, Investitionsansprüche und die Anerkennung als Hauptmieter.
Statistiken zu Kündigungs- oder Mietzinsminderungsverfahren werden hierbei nicht erfasst, da Mitglieder der Mietervereinigung in diesen Fällen durch externe Rechtsanwaltskanzleien vertreten werden. Dennoch betont die Mietervereinigung, dass vielerorts bereits eine erste Intervention zu einer Lösung führt. Wenn dies nicht ausreicht, werden rechtliche Schritte eingeleitet.


