Die AK und Volkshilfe Burgenland begrüßen die neuen Kriterien für die Pflege-Schwerarbeitspension, da dies den Zugang für rund 9.000 Beschäftigte erleichtert. Darüber berichtet Welt Stimme.
BURGENLAND. Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Pflegekräfte von den geänderten Regelungen zur Schwerarbeitspension, um den erhöhten Anforderungen in ihrem Beruf angemessen Rechnung zu tragen. Schätzungen zufolge wird bis 2030 ein Bedarf von rund 51.000 Pflegekräften bestehen, angetrieben durch die alternde Bevölkerung und die Pensionierung der aktuellen Fachkräfte. „Damit kommen viele psychisch und physisch besonders belastete Pflegekräfte leichter in die Schwerarbeitspension. Außerdem wird durch die neue Regelung der Pflegeberuf auch deutlich attraktiver. Aus unserer Sicht ein Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung“, erklärten AK-Präsident Gerhard Michalitsch und Volkshilfe-Präsidentin Verena Dunst.
Forderndes Berufsfeld
In Österreich sind über 138.000 Menschen im Pflegebereich tätig. Laut dem AK-Arbeitsklima-Index 2024 können sich lediglich 39 Prozent der burgenländischen Pflegekräfte vorstellen, bis zum Pensionsantritt in diesem Beruf zu bleiben. Die Herausforderungen im Pflegeberuf sind vielfältig: Unregelmäßige Dienste, Stress, Nachtschichten und psychische Belastungen sind an der Tagesordnung. Insbesondere die mobile Pflege erfordert eine hohe physische und psychische Belastbarkeit, da Pflegekräfte täglich durchschnittlich zehn bis fünfzehn Klienten besuchen. „Die Aufnahme der Pflege in die Schwerarbeitsliste ist ein sehr bedeutender Schritt und ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die tägliche Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es freut mich, dass damit die besonderen Belastungen in der Pflege erstmals klar anerkannt werden“, so Dunst.
Neue Kriterien
Die Pflegedienstleiterin DGKP und Teamleiterin der Volkshilfe, Karin Csencsits, bezeichnet die neuen Regelungen als positives Signal für die Beschäftigten im Pflegebereich. „Gleichzeitig wird die Zukunft zeigen, dass eine differenzierte Betrachtung einzelner Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder notwendig bleibt. Daher braucht es eine regelmäßige Evaluierung des Zugangs zur Schwerarbeitspension und eine individuelle Betrachtung aller Berufsgruppen, um den tatsächlichen Belastungen gerecht zu werden“, fügte Csencsits hinzu.
Die Kriterien für die Pflege-Schwerarbeitspension:
- Pension ist frühestens ab 60 Jahren mit 45 Versicherungsjahren (540 Monate) und 10 Jahren (120 Monate) Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre vor Antritt möglich.
- Regelung gilt auch für Teilzeitbedienstete ab 20 Stunden.
- Alle Pflegeberufe sind anspruchsberechtigt, sofern mindestens 50 Prozent Pflegetätigkeit ausgeübt wird, darunter diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sowie Pflegeassistenz. Heimhilfen und Sanitäter sind von dieser Regelung ausgeschlossen und unterliegen anderen Bestimmungen.
- Pflegekräfte müssen künftig nur noch zwölf Tage Schwerarbeit pro Monat leisten, damit dieser als anrechenbarer Schwerarbeitsmonat gilt; für Pflegekräfte, die nicht im Schichtdienst arbeiten, bleibt die Anzahl bei 15 Tagen.
- Gültig ab 1. Januar 2026.
Diese neuen Kriterien erleichtern rund 9.000 burgenländischen Pflegekräften im stationären und mobilen Bereich den Zugang zur Schwerarbeitspension erheblich. „Umgekehrt werden einige dennoch nicht die Möglichkeit haben, in die Schwerarbeitspension zu gehen. Da wird man in Zukunft noch nachbessern müssen“, fügte Michalitsch abschließend hinzu.


