Die Debatte um die geplante Biber-Verordnung in der Steiermark wird erneut scharf geführt: Antragsteller sind die steirischen Grünen, die den gesetzlichen Schutz der Nager fordern. Am Dienstag äußerten sich auch der Jungbauernverband sowie der Teichwirteverband und appellierten an die Landesregierung, für rechtliche Klarheit zu sorgen und die Verordnung zeitnah umzusetzen. Die Landesregierung hingegen betont, dass sich die Verordnung noch in Bearbeitung befindet. Darüber berichtet Welt Stimme.
STEIERMARK. In der Sitzung des steirischen Landtags am Dienstag wurden Themen wie der Budgetentwurf für 2026, das Mercosur-Abkommen und die Schulassistenz diskutiert. Auch die geplante Biber-Verordnung war auf der Agenda, initiiert von den steirischen Grünen unter dem Titel „Der Biber als Renaturierer! Arten- und Lebensraumschutz statt Symbolpolitik zum Schaden unseres Lebensraums“.
Grüne gegen die „Entnahme“ von Bibern
Die Grünen lehnen eine eigenständige Biber-Verordnung ab, die Entnahmen erlauben würde. In ihrem Antrag argumentieren sie, dass eine solche Maßnahme „rechtlich fragwürdig“ und „fachlich kontraproduktiv“ sei. Stattdessen fordern sie, Gewässerabschnitte zu schaffen, in denen der Biber als Ökobaumeister tätig sein kann. „Der Biber ist ein wichtiger Lebensraumgestalter“, betonen sie und fügen hinzu, dass Entnahmen Konflikte verschärfen würden. Das Land sollte außerdem eine Versicherung abschließen, um Grundbesitzer von möglichen Schäden zu entlasten, ähnlich der „Weißgrünen Freizeit-Polizze“. In ihrem Antrag befürworten die Grünen die Einrichtung eines jährlichen „Biberforums“ als Dialogplattform für Interessengruppen.
Jungbauern fordern Rechtssicherheit
Am Dienstag äußerten sich auch die steirischen Jungbauern zu der Thematik. Laut dem aktuellen Biber-Monitoring des Landes Steiermark hat sich die Zahl der Biberreviere seit 2019 um 85 Prozent auf 314 erhöht, während die Population um mehr als die Hälfte gewachsen ist. Besonders betroffen sind die Bezirke Leibnitz, Südoststeiermark, Weiz und Hartberg-Fürstenfeld.
„Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen endlich Rechtssicherheit und Handlungsspielraum. Niemand verlangt eine Biberjagd, aber gezielte Entnahmen bei Schäden und zeitlich begrenzte Entfernung von problematischen Biberburgen sind notwendig“, erklärte Jungbauernobmann David Tischler und forderte eine Verordnung nach Vorbildern aus Kärnten und Oberösterreich.
Teichwirte fordern „Koexistenz mit klaren Grenzen“
Der Teichwirte- und Fischzüchterverband Steiermark fordert ebenfalls eine praktikable Lösung. „Wir fordern keine generelle Bekämpfung, sondern ein praxistaugliches Management“, erklärte Geschäftsführerin Marlies Haas. Bei akuten Gefahren für Teiche durch einzelne Biber müsse es rasche Eingriffsmöglichkeiten geben, ähnlich wie bei anderen Wildtieren. Die derzeitige Rechtslage ermögliche kaum präventive oder lenkende Maßnahmen, was zu erheblichen finanziellen Schäden für betroffene Betriebe führe.
Um die Situation zu verbessern, fordert der Teichwirteverband eine Überprüfung der steirischen Biberstrategie, um ein aktives Bestandsmanagement zu ermöglichen, sowie eine klare gesetzliche Grundlage, die das Entfernen oder Öffnen von Biberburgen bei Gefährdung erlaubt.
Land hält an Kurs fest – Inkrafttreten 2026
Das Büro von Naturschutzlandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) äußerte sich irritiert über die erneute Debatte. Die geplante Biber-Verordnung sei Teil des „Prädatorenmanagements“ und befinde sich weiterhin in der Ausarbeitung. Gemeinsam mit dem Ressort von Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) arbeite man an „unbürokratischen, schnellen und rechtssicheren Lösungen“, um sicherzustellen, dass die Verordnung „spätestens im Frühjahr 2026“ in Kraft tritt. Dies wurde bereits im Juli 2025 kommuniziert.


