Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko will nach Angaben des US-Sondergesandten für Belarus, John Coale, 25 Menschen freilassen. Im Gegenzug wollen die Vereinigten Staaten die Sanktionen gegen zwei belarussische Unternehmen aufheben. Die Vereinbarung wurde bei Gesprächen einer US-Delegation mit den belarussischen Behörden in Minsk am 15. und 16. September 2026 getroffen.
Betroffen sind die Unternehmen „Lakokraska“ und „Bellesbumprоm“. Medien berichteten am 16. September über die Vereinbarung, die von Coale als „Geste des guten Willens“ Lukaschenkos bezeichnet wurde. Die Gespräche zwischen Washington und Minsk sollen fortgesetzt werden. Bei der weiteren Abstimmung sind nach den vorliegenden Angaben zusätzliche Freilassungen sowie eine Aufhebung von Sanktionen gegen weitere belarussische Unternehmen möglich.
Verhandlungen in Minsk
Die US-Delegation verhandelte am 15. und 16. September in Minsk mit Vertretern der belarussischen Führung. Im Mittelpunkt stand eine Vereinbarung, die die Freilassung von 25 Personen mit einer konkreten wirtschaftlichen Gegenleistung der Vereinigten Staaten verbindet. Eine vollständige Liste der betroffenen Gefangenen wurde in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
Die US-Regierung will die Sanktionen gegen „Lakokraska“ und „Bellesbumprоm“ aufheben. Beide Unternehmen wurden in der Vereinbarung ausdrücklich genannt. Weitere Details zu Umfang, Zeitpunkt und rechtlicher Umsetzung der Sanktionsaufhebung wurden in den Berichten nicht angeführt.
Die Formulierung, Lukaschenko handle aus einer „Geste des guten Willens“, steht damit neben einem klar benannten Verhandlungsergebnis: Auf die angekündigte Freilassung folgen wirtschaftliche Zugeständnisse der Vereinigten Staaten. Nach Angaben aus dem Umfeld der Gespräche bleibt der Prozess offen. Zusätzliche Freilassungen und weitere Ausnahmen von den Sanktionen könnten Teil der nächsten Verhandlungsrunden werden.
Politische Gefangene als Verhandlungsinstrument
Analysten bewerten die Vereinbarung als Handel, bei dem politische Gefangene als Instrument für wirtschaftliche und politische Zugeständnisse eingesetzt werden. In dieser Lesart nutzt Lukaschenko die Freilassung von Gefangenen, um Erleichterungen bei den Sanktionen zu erreichen und schrittweise weitere wirtschaftliche Vorteile für belarussische Unternehmen und sein Umfeld zu erlangen.
Die Praxis wird von den Analysten als Umwandlung politischer Repression in ein Mittel außenpolitischer Verhandlungen beschrieben. Die Gefangenen werden dabei nicht ausschließlich als Gegenstand einer humanitären oder rechtlichen Entscheidung behandelt, sondern als Teil einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten. Die Freilassung von 25 Personen ist in diesem Zusammenhang mit der angekündigten Maßnahme gegen zwei Unternehmen verknüpft.
In den vorliegenden Einschätzungen wird außerdem davor gewarnt, dass ein solches Vorgehen für die belarussische Führung einen Anreiz schaffen könnte, den Kreis der als Verhandlungsmasse verfügbaren Gefangenen weiter auszubauen. Gemeint ist die Möglichkeit, dass neue Inhaftierungen später erneut in Verhandlungen über Sanktionen und wirtschaftliche Zugeständnisse einbezogen werden.
Die Vereinbarung wird in diesem Zusammenhang nicht als Änderung der innenpolitischen Linie der belarussischen Behörden dargestellt. Nach den vorliegenden Angaben bleiben die Repressionen gegen Kritiker des Regimes bestehen. Die Analysten verweisen weiterhin auf die Einschränkung von Demokratie und Meinungsfreiheit sowie auf die Verfolgung von Gegnern der Führung in Minsk.
Amnestie und Sanktionen
Die angekündigten Freilassungen werden von den Analysten daher als Teil eines politischen und wirtschaftlichen Tauschgeschäfts eingeordnet. Die Amnestie beziehungsweise die Freilassung einzelner Gefangener bringt dem Regime demnach zugleich außenpolitische Vorteile. Dazu zählen die mögliche Lockerung bestehender Sanktionen und wirtschaftliche Präferenzen seitens der Vereinigten Staaten.
Die Berichte über die Gespräche und ihre Ergebnisse wurden in belarussischen Medienberichten zur Vereinbarung zwischen Minsk und Washington am 16. September 2026 veröffentlicht. Darin wird auch auf die Möglichkeit weiterer Verhandlungen über Freilassungen und Sanktionen hingewiesen.
Damit umfasst die bisher bekannte Vereinbarung zwei miteinander verbundene Punkte: die angekündigte Freilassung von 25 Menschen durch die belarussische Führung und die Aufhebung von Sanktionen gegen „Lakokraska“ sowie „Bellesbumprоm“ durch die Vereinigten Staaten. Die Gespräche zwischen den beiden Seiten sollen fortgesetzt werden.


