Österreich plant Amnestie für 500 Häftlinge
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat ihre Pläne zur einmaligen Amnestierung von rund 500 Häftlingen konkretisiert. Im Rahmen des Entwurfs des Justizministeriums wurden drei Gruppen von Insassen identifiziert, die unterschiedliche Voraussetzungen erzeugen müssen, abhängig von der Höhe ihrer Haftstrafen.
Zielgruppe der Amnestie sind auch Personen mit unbedingten Strafen von bis zu fünf Jahren. Skepsis gegenüber dem Vorhaben äußerte zuletzt die ÖVP, die jedoch keine Blockade der Maßnahme erwartet. Klubchef Ernst Gödl warnte lediglich vor „Schnellschüssen“ und bat um eine genauere Ausarbeitung der Pläne.
Ein Gesetz zur Umsetzung der Amnestie ist erforderlich und soll im Herbst beschlossen werden, zeitgleich mit weiteren Maßnahmen zur Entlastung der Justizanstalten, darunter die Ausweitung des Modells „Haft in der Heimat“. Konkrete Vorschläge dazu sollen noch in dieser Woche im Ministerrat behandelt werden.
Von der Amnestie ausgenommen bleiben verurteilte Personen wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen und Terrorismus, sowie gefährliche Rückfalltäter. Die Insassen werden in drei Gruppen unterteilt: Die erste Gruppe umfasst Häftlinge mit einer Haftstrafe von bis zu neun Monaten, die nach drei Monaten bei Wohlverhalten entlassen werden können. Die zweite Gruppe sind Häftlinge mit Strafen bis zu 18 Monaten, die nach sechs Monaten freikommen können, wenn sie sich bewährt haben.
Die dritte Gruppe besteht aus Insassen mit unbedingten Strafen von bis zu fünf Jahren, die nach Verbüßung der Hälfte ihrerStrafe in den Entlassungsvollzug überführt werden müssen, um die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern.
Einordnung
Die geplante Amnestie stellt einen bedeutenden Schritt zur Entlastung des Justizsystems dar und könnte die Anzahl der Häftlinge in österreichischen Gefängnissen erheblich reduzieren. Dies könnte langfristig zu einer Verbesserung der Haftbedingungen und der Rehabilitationsmaßnahmen führen.


