Gericht lehnt Hausarrest mit Fußfessel für Marius Borg Høiby ab
Ein Gericht in Oslo hat den Antrag von Marius Borg Høiby (29) abgelehnt, den Rest seiner Untersuchungshaft zu Hause mit elektronischer Fußfessel zu verbringen. Høiby sitzt seit Beginn des Prozesses im Februar in Untersuchungshaft und wartet auf das Urteil, das Anfang Juni erwartet wird.
Vor Gericht erklärte Høiby laut der Zeitung „Verdens Gang“, er sitze in Isolation im Gefängnis in Oslo und habe nur zwei bis drei Besuche pro Woche. Er wollte die verbleibende Zeit bis zum Urteil in seiner Wohnung in der Residenz des Kronprinzenpaares verbringen, um näher bei Freunden und Familie zu sein.
Der Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit war im März zu Ende gegangen. Høiby war seit Beginn der Verhandlung inhaftiert, weil er gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen hatte. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf die „Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“ abgelehnt.
Auch den aktuellen Antrag auf elektronische Überwachung lehnte der zuständige Richter am Mittwoch mit der Begründung „erheblicher Wiederholungsgefahr“ ab. Nach Recherchen der norwegischen Nachrichtenagentur NTB verbringen derzeit nur zwölf von fast 800 Personen ihre Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel. Für Høiby machte das Gericht keine Ausnahme.
In dem wochenlangen Prozess war Høiby in 40 Punkten angeklagt, davon 20 im Zusammenhang mit der Ex-Freundin, gegen die ein Kontaktverbot besteht. Dem Norweger werden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll er bei den Taten gefilmt haben.
Die Staatsanwaltschaft forderte zum Abschluss des Verfahrens eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten. Høibys Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und verlangten einen Freispruch in den Vergewaltigungsanklagen.
Einordnung
Mit der Entscheidung gegen Hausarrest bleibt Høiby bis zur Urteilsverkündung in der regulären Untersuchungshaft. Das Gericht betont damit den aus seiner Sicht hohen Grad an Wiederholungsgefahr. Die restriktive Praxis bei elektronischer Überwachung in Norwegen bleibt damit auch in diesem prominenten Fall bestehen.


