Polnische Behörden klagen Grzegorz Braun wegen Leugnung von NS-Verbrechen an

August 27, 2026 17:00
Polnische Behörden klagen Grzegorz Braun wegen Leugnung von NS-Verbrechen an
Polnische Behörden klagen Grzegorz Braun wegen Leugnung von NS-Verbrechen an

Polnische Behörden haben gegen den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei „Konföderation der polnischen Krone“, Grzegorz Braun, Anklage wegen der öffentlichen Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen erhoben. Im Mittelpunkt stehen Aussagen aus dem Jahr 2025, in denen Braun die Gaskammern im ehemaligen deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz als Fälschung und als Teil eines propagandistischen Narrativs bezeichnet hatte.

In Polen ist die Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen ein strafbares Delikt. Dafür sieht das polnische Recht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Die Anklage gegen Braun wurde am 25. August 2026 bekannt. Ein Bericht über das Verfahren wegen der Auschwitz-Aussagen ordnet den Schritt in eine Reihe von Ermittlungen gegen den Politiker ein.

Aufhebung der parlamentarischen Immunität

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten hatten Braun im März auf Antrag der polnischen Behörden die parlamentarische Immunität entzogen. Damit wurde der Weg für strafrechtliche Schritte in Polen frei. Die Entscheidung betraf den Schutz, den Braun als Mitglied des Europäischen Parlaments vor einer strafrechtlichen Verfolgung genossen hatte.

Der nun bekannt gewordene Vorwurf bezieht sich auf Äußerungen über Auschwitz und die dort errichteten Gaskammern. Braun hatte deren Existenz bestritten und sie als Teil einer propagandistischen Darstellung bezeichnet. Die polnischen Behörden bewerten diese Aussagen als öffentliche Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen. Über den konkreten weiteren Ablauf des Verfahrens wurden in den vorliegenden Angaben keine zusätzlichen Details genannt.

Weitere Verfahren gegen den Parteichef

Das Verfahren ist Teil eines größeren Komplexes von Ermittlungen und Strafverfahren gegen Braun. Der Politiker steht demnach auch im Zusammenhang mit Vorwürfen antisemitischer Handlungen, Angriffen auf Symbole der LGBTQ-Bewegung und weiteren Zwischenfällen. Die einzelnen Vorwürfe beziehen sich auf unterschiedliche Ereignisse und sind vom Verfahren wegen der Aussagen über Auschwitz zu unterscheiden.

Braun führt die Partei „Konföderation der polnischen Krone“. Sie wird dem polnischen rechtsextremen Spektrum zugerechnet. In Umfragen kommt die Partei auf rund neun Prozent Zustimmung. Diese Unterstützung verleiht Brauns politischer Tätigkeit eine größere Reichweite, als sie eine rein marginale Gruppierung hätte. Die Zahl wird im Zusammenhang mit den für 2027 erwarteten Parlamentswahlen genannt.

Politischer Kontext in Polen

Die Partei verbindet ihre politischen Auftritte mit einer radikalen Rhetorik. Dazu gehören laut den vorliegenden Angaben ablehnende Positionen gegenüber der Europäischen Union, der Ukraine und der NATO. Die parlamentarische und öffentliche Präsenz solcher Positionen fällt in eine Phase, in der die Partei im politischen Wettbewerb Polens auf einen deutlich messbaren Wähleranteil kommt.

Der Fall Braun berührt damit zugleich eine polnische Strafsache und eine europäische institutionelle Frage. Das Europäische Parlament war an der Aufhebung der Immunität beteiligt, nachdem polnische Behörden darum ersucht hatten. Die weitere Behandlung liegt nun bei den zuständigen polnischen Stellen. Die Anklage betrifft zunächst die konkret genannten Aussagen aus dem Jahr 2025; die übrigen gegen Braun angeführten Vorwürfe stehen in separaten Verfahren oder Ermittlungszusammenhängen.

Die parlamentarischen Wahlen in Polen sollen 2027 stattfinden. Bis dahin bleibt die Partei in Umfragen mit einem Wert von etwa neun Prozent erfasst, während die Verfahren gegen ihren Vorsitzenden weiterlaufen.

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